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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Exporte aus AKP Staaten kaum von neuer EU Pestizidzulassung betroffen

31.08.2009, PAN Germany, Alexandra Perschau

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Juli / August 2009

Das Pesticides Initiative Programme1 (PIP) hat in einer Folgenabschätzung untersucht, welche Auswirkungen die neue EU-Pestizidzulassungsverordnung für Exporte von Gartenbauprodukten aus AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) haben wird. Ergebnis der Studie ist, dass die neue Verordnung kurzfristig keine wesentlichen Auswirkungen auf AKP-Staaten haben wird.

Die Folgenabschätzung befasste sich mit den möglichen Auswirkungen für den Export von Gartenbauprodukten aus AKP Staaten (etwa Erbsen aus Kenia oder Ananas aus Benin). Dabei wurden Resultate vorangegangener Studien über potenziell von einem Wegfall betroffenen Wirkstoffen berücksichtigt. Ergebnis der Studie ist, dass zwar mehrere Wirkstoffe von einem Verbot wahrscheinlich betroffen sein werden, kurzfristig jedoch keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Denn Wirkstoffe dürfen weiter eingesetzt werden bis ihre Zulassung unter Annex I ausläuft. Selbst dann könnten Ausnahmegenehmigungen weitere Zeit für die Entwicklung von Alternativen ermöglichen. Zudem weisen die Autoren darauf hin, dass selbst ein Zulassungsverbot in der EU nicht zwingend den Wegfall des Wirkstoffs im AKP-Land bedeutet. Voraussetzung für eine Weiterverwendung ist eine nationale Zulassung und es müssen EU Rückstandsgrenzwerte und Importtoleranzen eingehalten werden.

Insgesamt schätzen die Autoren, dass Auswirkungen erst langfristig zu spüren sein werden und vor allem den kleinbäuerlichen Bereich betreffen könnten, da der Wegfall von kostengünstigen Breitbandpestiziden die Produktionskosten steigern würde. Daher weisen die Autoren der Studie auf die Dringlichkeit der Entwicklung alternativer Strategien zum Schädlingsmanagement hin. Aus PAN-Sicht ist dies auch der sinnvollste Weg. Denn schließlich werden vom EU-Verbot solche Stoffe betroffen sein, die gesundheitsgefährdende Eigenschaften aufweisen und schon deshalb nicht durch oft ungeschulte und schlecht geschütze Personen in landwirtschaftlichen Betrieben der Regionen verwendet werden sollten. Ein Recht auf Einkommen kann und darf nicht mit der eigenen Gesundheit erkauft werden müssen.

(Alexandra Perschau)

1 Das PIP entstand auf Bitten der AKP Staaten und wird von der EU finanziert, um Exporteure aus AKP Staaten in die Lage zu versetzen, gültiger EU Lebensmittelstandards entsprechend zu produzieren.

FlashInfo: The potential impact of proposed changes to EU pesticides regulations in ACP countries. Newsletter Meldung vom 22.06.2009

Die Folgenabschätzung steht in Englischer Sprache im Internet unter http://www.coleacp. org/en/pip/14197-impact-assesment

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