jump directly to content.
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

Quer Menue

DDT: Staaten am Rande der Legalität

30.04.2009, PAN Germany

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief März/April 2009

Der 2004 in Kraft getretenen Stockholmer Konvention zufolge soll DDT weltweit eliminiert werden. Eindeutige Schritte hin zu einer globalen DDT-Beseitigung sind jedoch nicht erkennbar. Eine neue PAN Germany Studie bewertet den bisherigen Prozess der Stockholmer Konvention hin zu einer globalen DDT-Eliminierung und gelangt zu dem Schluss, dass sich Staaten mit fortschreitender Zeit zunehmend am Rande der Legalität bewegen, weil sie sich nicht ausreichend erkennbar für Alternativen zu DDT engagieren. Zudem stellt die Studie fest, dass sich sogar 5 Vertragsstaaten eindeutig illegal verhalten.

Ziel der Stockholmer Konvention ist, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen zu schützen. Um das Ziel zu erreichen, sollen diese Schadstoffe weltweit eliminiert werden. Zu den langlebigen Schadstoffen zählt das Insektizid DDT, das immer noch in der Malariabekämpfung eingesetzt wird. Die Verwendung von DDT wird mit einer ganzen Reihe unerwünschter Begleiterscheinungen in Verbindung gebracht, etwa hormonähnlichen Wirkungen, der Bildung von Tumoren sowie der Störung der Fortpflanzung.

163 Staaten haben derzeit (Stand 08.04.2009) die Stockholmer Konvention ratifiziert. Sie wurden somit zu Vertragsstaaten und haben damit eine rechtlich verbindliche Zusage zur Einhaltung der Konvention und damit zur Eliminierung von DDT abgegeben.

Jede Regelung benötigt einige Zeit, um in der Praxis umgesetzt zu werden. Doch inzwischen ist fast ein halbes Jahrzehnt seit Inkrafttreten der Stockholmer Konvention vergangen. Deren Umsetzung - und damit auch die schrittweise Eliminierung von DDT - sollten erkennbar sein.

Die Studie befasst sich daher mit zwei Fragen: 1. Verhalten sich alle Staaten bzw. Akteure und Financiers von Malariakontrollprogrammen konform mit der Stockholmer Konvention? 2. Wie ist der Prozess hin zur globalen Eliminierung von DDT zu bewerten?

Die Studie zeigt, dass viele Akteure und Financiers von Malariakontrollprogrammen sich nicht konform mit den Anforderungen der rechtlich verbindlichen Stockholmer Konvention verhalten. Immer noch setzen viele afrikanische Staaten das Insektizid DDT gegen Moskitos ein, und in vielen weiteren Staaten Afrikas wird über zukünftigen Einsatz diskutiert. Fünf Vertragsstaaten (vier aus Afrika sowie Nordkorea) verstoßen eindeutig gegen die Vorgaben der Konvention, indem sie das Sekretariat der Stockholmer Konvention nicht darüber informierten, dass sie DDT einsetzen. Weitere Staaten haben das Sekretariat in den letzten Jahren zu spät informiert. Wichtige Geldgeber orientieren sich bei der Förderung von Malariakontrollprogrammen allein/überwiegend an chemischen Lösungen und dabei an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die WHO unterstützt jedoch unter bestimmten Bedingungen den Einsatz von DDT, ohne im Detail sicherzustellen, dass ihre DDT-Verwendungsbestimmungen eingehalten werden.

Die aktive Förderung von DDT und dessen fortgesetzter Einsatz verstoßen mit fortschreitender Zeit zunehmend gegen die Konvention. Daher bewegen sich Staaten und Geldgeber, die sich nicht aktiv für den Ausstieg aus DDT einsetzen, am Rande der Legalität. Dies ist insbesondere bei folgenden Akteuren der Stockholmer Konvention der Fall:

  • den Vertragsstaaten Äthiopien, Botswana, China, Indien, Jemen, Madagaskar, Malawi, Marokko, den Marshallinseln, Mauritius, Mosambik, Myanmar, Senegal, Südafrika, Swasiland sowie Uganda, die weiterhin DDT einsetzen oder bereit sind, es zu tun;
  • der Weltgesundheitsorganisation, die den Einsatz von DDT unterstützt und einen Leitfaden zur Anwendung bereitstellt ohne angemessen zu prüfen, ob er in den nationalen Malariakontrollprogrammen auch eingehalten wird;
  • Förderern von Malariakontrollprogrammen wie dem Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria und den USA, die auch den Einsatz von DDT finanzieren und sich dabei auf WHO-Richtlinien berufen. Die USA haben die Stockholmer Konvention noch nicht ratifiziert.

Mit anderen Worten: Der Prozess hin zur globalen Eliminierung von DDT findet bisher so gut wie nicht statt. Er ist daher als stark mangelbehaftet zu bewerten. Doch es gibt auch positive Signale: So hat China, ein großer DDT-Hersteller, angekündigt, auf den Einsatz von DDT zur Malariakontrolle und zur Produktion von Dicofol zu verzichten. Die Bundesregierung muss, so die Studie, sicherstellen, dass über multilaterale Fonds keine deutschen Steuergelder für DDT-Einsätze aufgewendet werden, sich dafür einsetzen, dass der Globale Umweltfonds GEF sein Engagement für die Stärkung nicht-chemischer Methoden in der Malariabekämpfung ausbaut, Partnerländer weiterhin tatkräftig dabei unterstützen, DDT-Altlasten zu beseitigen, Partnerländer auch mit Blick auf Nachahmungseffekte auf transparente Weise und zielführend dabei unterstützen, alternative Verfahren der Malariakontrolle zu implementieren damit sie schnellstmöglich den DDT-Einsatz beenden, ein verstärktes Engagement der EU zur DDT-Eliminierung fördern und sich in der internationalen Politik eindeutig für die Implementierung nicht-chemischer Verfahren der Malariakontrolle Position beziehen, um die negativen Effekte chemischer Verfahren möglichst gering zu halten.

Die Studie ist unter www.pan-germany.org verfügbar und kann als deutsche und englische Druckversion bei PAN Germany bestellt werden.

© 2018 PAN Germany Seitenanfang PAN Germany, validieren