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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Erneut Parkinsonerkrankung durch Pestizide als Berufskrankheit anerkannt

30.04.2009, PAN Germany

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief März/April 2009

Nach erstmaliger rechtskräftiger Anerkennung der Parkinsonerkrankung eines Landwirts als durch Pestizide bedingte Berufskrankheit durch das Landessozialgericht Mainz (Aktenzeichen: L 2 U 260/00) hat jetzt die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft erneut die Parkinsonerkrankung eines Landwirts infolge Pestizidbelastung bereits im Verwaltungsverfahren bestandskräftig (Aktenzeichen: 04287562) anerkannt.

Als Folgen der pestizidbedingten Parkinson´schen Berufskrankheit wurden anerkannt: motorische Störungen der rechten Hand im Sinne eines dominanten Parkinsonsyndroms vom Äquivalenztyp mit Tremor, Rigor und Akinese, Riechstörung. Der Landwirt erhält, wie sein Kollege aus dem Rechtsstreit vor dem Landessozialgericht Mainz, neben einer fortlaufenden monatlichen Verletztenrente für die zurückliegenden Jahre eine Nachzahlung.

Unter den Pestiziden ist besonders das Herbizid Paraquat in Verruf, Parkinsonerkrankungen zu verursachen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hatte sich durch zahlreiche Studien veranlasst gesehen, unter Hinweis auf Paraquat, auf das Risiko der Parkinson´schen Erkrankung durch Pestizide hinzuweisen. Der Weltkonzern Dole erklärte 2007, dass er künftig global auf Paraquat verzichten wolle. In Verdacht, Parkinson zu verursachen, stehen grundsätzlich alle stark neurotoxischen Chemikalien, auch Nicht-Pestizide wie Quecksilber und Kohlenmonoxyd. Es kann erwartet werden, dass auch in diesem Zusammenhang zukünftig die Parkinsonerkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden muss.

Die Hoffnung ist berechtigt, dass sich jetzt nicht nur der Sachverständigenrat für Berufskrankheiten und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Änderung der Berufskrankheitenliste befassen wird, sondern dass im Interesse der Gesundheit der Landwirte wie auch der Verbraucher, Produzenten von Pflanzenschutzmitteln sich mehr in die Pflicht genommen sehen. Die anerkannten Berufskrankheiten, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, die Reaktion eines Weltkonzerns und Reaktionen bundesdeutscher Behörden lassen erwarten, dass bei der Frage nach der Verursachung von Erkrankungen des zentralen Nervensystems, Belastungen am Arbeitsplatz weit mehr als bisher berücksichtigt werden.

(Büro Rechtsanwälte H. Mehrgardt und S. Haber, Swisttal)

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