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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Besserer Schutz von Honigbienen durch die neue Zulassungsverordnung?

28.05.2009, Susan Haffmans

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Januar/Februar 2009

Von Seiten der Umweltverbände wurden im Zuge der Novellierung der Zulassungsverordnung und der Erarbeitung der Pestizid-Rahmenrichtlinie auf EU Ebene für einen stärkeren Schutz von Bienen und anderen Bestäubern gestritten1. Die Forderungen fokussierten im Wesentlichen auf die Einführung eines Cut-off Kriteriums für bienengefährliche Pestizidwirkstoffe sowie eine verbesserte Zulassungsprüfung.

Die Forderung nach Anwendung des Ausschlusskriterums "Bienengefährlichkeit" fand in den Abstimmungen um die Zulassungsverordnung keine Mehrheit. Somit werden weiterhin bienengefährliche Wirkstoffe in der EU zugelassen und Pestizidprodukte mit bienengefährlichen Wirkstoffen ausgebracht werden. Imker können also auch zukünftig eine Gefährdung ihrer Bienenvölker nicht ausschließen.

Allerdings konnte eine Verschärfung der Zulassung erreicht werden, die hoffen lässt, dass Bienen und andere Bestäuber zukünftig besser als bisher vor pestizidbedingten Schädigungen geschützt sein werden. In dem konsolidierten Text der neuen Zulassungsverordnung heißt es bezüglich der Bienen im Anhang II zu "Verfahren und Kriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten gemäß Kapitel II", Artikel 3.8.3: "Ein Wirkstoff, Safener oder Synergist wird nur genehmigt, wenn auf der Grundlage einer angemessenen Risikobewertung nach Gemeinschaftsleitlinien oder international vereinbarten Leitlinien festgestellt wird, dass seine Verwendung unter den vorgeschlagenen Bedingungen für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels, das diesen Wirkstoff, Safener oder Synergisten enthält, zu einer vernachlässigbaren Exposition von Honigbienen führt oder unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Honigbienenlarven und das Verhalten von Honigbienen keine unannehmbaren akuten oder chronischen Auswirkungen auf das Überleben und die Entwicklung des Bienenvolks hat."

Die Voraussetzungen für die Zulassung sind somit zwar verschärft bzw. erweitert worden, dennoch bleibt abzuwarten, wie die Zulassungsbehörden die Begriffe "vernachlässigbare Exposition" und "unannehmbare Auswirkungen" in ihrer Entscheidungsfindung interpretieren und wie genau die Risikobewertung zu chronischen Effekten auf Bienenvölker ablaufen wird.

(Susan Haffmans)

1 Vgl. Pestizid-Brief Juli/August 2008: PAN, BUND und Imkerbund fordern Verbot bienengefährlicher Pestizide

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