jump directly to content.
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

Quer Menue

Fortschreitendes Verbot hochgefährlicher Pestizide

01.03.2008, PAN Germany

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief März/April 2008

Ende 2006 sprach sich der Rat der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) für ein fortschreitendes Verbot gefährlicher Pestizide aus. Rund ein Jahr später ent­wickelte ein Expertenausschuss der FAO, der Panel of Experts for Pesticide Management, Kriterien für die Identifizierung hochgefährlichen Pestizide.

Die Verwendung von Pestiziden ist riskant, besonders unter Armutsbedingungen. Um die mit dem Pestizideinsatz verbundenen Gefahren zu reduzieren, wurde über viele Jahre das "safe use" Konzept verfolgt. Der Grundgedanke dieses Konzeptes war, dass die pestizidbedingten Risiken für Pestizidanwender, Agrarbetriebe, Verbraucher und die Umwelt durch Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen auf ein akzeptables Maß reduziert werden können. Dieser Ansatz hat sich schon allein angesichts der Vielzahl der Pestizidanwender und des Mangels an Ressourcen vielfach als illusionär herausgestellt. Deshalb soll gegen pestizidbedingte Risiken jetzt unter anderem auch mit dem fortschreitenden Verbot hochgefährlicher Pestizide vorgegangen werden. Dabei ist jedoch zunächst zu klären, wie "hochgefährliche Pestizide" - in der Arbeitssprache des Expertenausschusses "Highly Hazardous Pesticides (HHP)" genannt - zu definieren sind.

Der Ausschuss war sich schnell einig, dass Risikoreduktion mit Blick auf hochgefährliche Pestizide sowohl Risiken für die menschliche Gesundheit wie auch Risiken für die Umwelt betreffen muss. Er war jedoch der Meinung, dass die kurzfristigen Maßnahmen zunächst auf die Verbesserung des Arbeitsschutzes ausgerichtet werden sollten. Damit raten die Experten der FAO und WHO, dass zunächst einmal umwelttoxikologische Belange zurück gestellt werden sollten.

Die Identifizierung von hochgefährlichen Pestiziden sollte nach Ansicht der Experten prinzipiell auf der Basis von Gefahrenklassifizierungen oder Risikoklassifizierungen erfolgen. Der Expertenausschuss stellte jedoch fest, dass risikobasierte Kriterien sehr schwerfällig seien und den Prozess hin zur Identifizierung von hochgefährlichen Pestiziden verlangsamen würden, was wiederum dringend benötigte Aktivitäten verzögern würde. Deshalb empfahlen die Experten, die Identifizierung von hochgefährlichen Pestiziden auf der Grundlage anerkannter Gefahreneinstufungen vorzunehmen. Diese Gefahren-Kriterien sollten sodann, in Abhängigkeit von der jeweiligen Art der Giftigkeit, sowohl auf Wirkstoffe wie auch auf Handelspräparate angewendet werden.

Der Ausschuss betonte, dass die bereits existierenden global anerkannten Klassifizierungen eine Ausgangsbasis für die Identifizierung von hochgefährlichen Pestizide bilden sollten; etwa die Klassifizierung der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In diesem Zusammenhang kritisierte der Ausschuss allerdings die WHO-Klassifizierung und empfahl der WHO baldmöglichst Langzeitwirkungen (Kanzerogenität, Mutagenität und Reproduktionstoxizität) mit aufzunehmen. Einen zentralen Stellenwert sollte nach Ansicht der Experten die Klassifizierung nach dem GHS einnehmen. GHS steht für "Globally Harmonized System" und bezeichnet ein neues weltweites System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, das aktuell eingeführt wird und noch praktisch umzusetzen ist.

Zusammenfassend definierte der Expertenausschuss hochgefährliche Pestizide wie folgt.

"Highly hazardous pesticides" (hochgefährliche Pestizide) erfüllen eines oder mehrere der folgenden Kriterien:

  • Präparate der WHO-Klasse Ia oder Ib oder

  • Wirkstoffe und ihre Formulierungen, die in Kanzerogenitätskategorie 1A und 1B des GHS eingestuft sind oder entsprechend durch die WHO klassifiziert sind, oder

  • Wirkstoffe und ihre Formulierungen, die in Mutagenitätskategorie 1A und 1B des GHS eingestuft oder entsprechend durch die WHO klassifiziert wurden, oder

  • Wirkstoffe und ihre Formulierungen, die hinsichtlich ihrer Reproduktionstoxiziät in Kategorie 1A und 1B des GHS oder entsprechend durch die WHO klassifiziert wurden, oder

  • Wirkstoffe, die im Anhang A und B der Stockholm Konvention aufgelistet sind, oder

  • Wirkstoffe und Formulierungen, die in Anhang III der Rotterdam Konvention aufgelistet sind, oder

  • Pestizide, die unter das Montreal Protokoll fallen, oder

  • Formulierungen, die durch eine hohe Rate schwerer und irreversibler Gesundheits- oder Umwelteffekte aufgefallen sind.

Die Experten diskutierten, ob eine Liste mit Pestizidwirkstoffen und Pestizidprodukten erzeugt werden sollte, die als hochgefährliche Pestizide identifiziert wurden oder ob lediglich Kriterien für die Identifikation solcher Pestizide aufgestellt werden sollten. Sie empfahlen schließlich FAO/WHO die Erstellung einer Liste mit Wirkstoffen und Präparaten. Nach Ansicht des Ausschusses sollte eine solche Liste in einem ersten Schritt durch FAO/WHO erstellt und sodann regelmäßig überarbeitet und aktualisiert werden, um die Nutzung durch nationale und regionale Regierungen bei ihrer Implementierung von Aktivitäten zum fortschreitenden Verbot hochgefährlicher Pestizide zu erleichtern.

Die Experten sprachen sich zudem dafür aus, diese Liste sodann unter allen mit der Zulassung und dem Management von Pestiziden befassten Stakeholdern bekannt zu machen. Außerdem schlugen sie der FAO vor, sich für die Sammlung und Verbreitung von Informationen über Alternativen zu hochgefährlichen Pestiziden einzusetzen. Zudem rieten die Experten FAO und WHO, Regierungen zur Entwicklung nationaler Aktionspläne für ein fortschreitendes Verbot hochgefährlicher Pestizide einzuladen.

Carina Weber

© 2018 PAN Germany Seitenanfang PAN Germany, validieren