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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Streit bei EU-Pestizidpolitik: Kommission versus Parlament

01.03.2008, PAN Germany

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief März/April 2008

Am 11. März 2008 legte die Kommission der EU einen überarbeiteten En­twurf der Zulassungsverordnung für Pestizide vor. Danach lehnt die EU-Kommission viele Änderungsvorschläge des EU-Parlaments zu ihrem ersten Entwurf ab und setzt damit deutliche Zeichen im Vorfeld der Positionierung des EU-Ministerrats.

Die EU-Kommission hat sich deutlich ablehnend zu vielen und auch relevanten Änderungen an ihrem Vorschlag zur Zulassungsverordnung von Pestiziden in der EU geäußert, die das EU-Parlament in seiner erster Lesung im Oktober 2007 eingebracht hatte (siehe PB Januar/Februar 2008)1. Fast die Hälfte der 249 Änderungsvorschläge des Parlaments wurde in dem neuen Entwurf wieder gestrichen. Besonders sträubt sich die Kommission gegen den Parlamentsvorschlag, Ausschlusskriterien für die Zulassung von immunotoxischen oder neurotoxischen Pestiziden in der Verordnung festzulegen. Stattdessen sollen diese Stoffe, so die EU-Kom­mis­sion, im Rahmen des Substitutionsprinzips weiter verwendet und von der Industrie schrittweise ersetzt werden. Damit folgt die Kommmission der Position des Europäischen Verbandes der Pestizidindustrie ECPA (European Crop Protection Association). ECPA rennt mit einer starken Lobby gegen das Setzen solcher Ausschlusskriterien an und verweist drohend auf ernste Konsequenzen für die landwirtschaftliche Produktion und auf steigende EU-Lebensmittelpreise.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Aufteilung der EU in drei Zonen. Das Parlament hatte sich deutlich gegen diesen Vorschlag ausgesprochen. Die EU-Kom­mission beharrt auf dieser einschneidenden Änderung im Zulassungsprozedere für Pestizidprodukte.

Der EU-Ministerrat wird voraussichtlich im Mai seine gemeinsame Position zum Pestizid-Paket, das neben der Zulassungsverordnung die Thematische Strategie und die neue Rahmenrichtlinie zur Anwendung von Pestiziden beinhaltet, darlegen. Der neue Entwurf der EU-Kommission hat darauf einen großen Einfluss, da abgelehnte Änderungen nur dann wieder aufgenommen werden können, wenn der Rat sie einstimmig annimmt, oder mit anderen Worten, sich einstimmig gegen die EU-Kommission stellt. Danach geht dieser Entwurf wieder zum EU-Parlament, wo die zweite Lesung voraussichtlich im Herbst dieses Jahres stattfinden wird.

Während sich der Streit zwischen den Gremien der EU verschärft, scherte Frankreich als erstes Land aus und verbot Anfang Februar 2008 die Anwendung von Produkten mit insgesamt 50 besonders problematischen Pestizidwirkstoffen. Dies ist ein erster Schritt, um das festgelegte Ziel zu erreichen, die Pestizidanwendung innerhalb von zehn Jahren in Frankreich zu halbieren. Vorangegangen war ein ausführlicher Konsultationsprozess mit allen Interessensgruppen. Die ersten 30 Pestizide dürfen nur noch bis April 2008 angewendet werden. Das Verbot für zwanzig weitere Stoffe tritt Ende des Jahres in Kraft.

Dänemark formuliert auch sehr offen seine Ablehnung gegenüber der Zonenzu­lassung. Die Einführung dieses Verfahrens würde einen fatalen Rückschritt für den Vorreiter politischer Pestizidreduktionsprogramme bedeuten. Zahlreiche Pestizide, die in den fast drei Jahrzehnten der erfolgreichen Pestizidreduktion in Dänemark nicht mehr eingesetzt werden, würden über diese Regelung wieder ins Land kommen, da sie in anderen Ländern der nördlichen Zone, zu der Dänemark gehören würde, zugelassen sind.

Susanne Smolka


1 Der neue EU-Kommissionsentwurf und weitere Links zum Thema sind zu finden unter: http://www.euractiv.com/de/umwelt/parlament-kommission-uneins-pestizidwirkstoffe/article-171057

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