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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

01.01.2008, Carina Weber

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Januar/Februar 2008

Für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien existiert bisher kein global einheitliches System. Das soll demnächst durch die Umsetzung des GHS anders werden. GHS steht für "Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (global harmonisiertes System zur Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien)". Es wurde auf UN-Ebene entwickelt. DieEU arbeitet derzeit an der europäischen Umsetzung1.

Auf gefährliche Chemikalien werden Nutzer bei uns seit Langem durch Kennzeichen aufmerksam gemacht, etwa durch das Andreaskreuz oder den Totenkopf. Weithin bekannt sind auch Warnhinweise wie "Ätzend" oder "Giftig beim Verschlucken". Hinter solchen Warnungen verbergen sich Systeme zur Einstufung von Chemikalien, die national unterschiedlich entwickelt wurden. Und auch die Kennzeichen selbst sind international nicht einheitlich. Mit dem GHS soll nun ein global einheitliches System implementiert werden. Dadurch sollen die von Chemikalien ausgehenden Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei der Herstellung, bei der Verwendung und beim Transport reduziert werden.

Den Anstoß für die Entwicklung des GHS gab die UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro. Das dort verabschiedete Dokument "Agenda 21" fordert in Kapitel 19 eine einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Stoffgemischen. Gremien der UN und der OECD erarbeiteten in den Folgejahren das GHS und verabschiedeten das Resultat ihrer Arbeit Ende 2002 in seiner ersten Fassung.

Mit dem Ziel, das GHS 2008 zu implementieren, wird derzeit in der EU der Vorschlag der EU-Kommission zur GHS-Verordnung verhandelt. Das Umweltbundesamt (UBA) geht davon aus, dass diese Verordnung Anfang 2009 verfügbar sein wird. Sie wird in den EU-Mitgliedsländern direkt wirksam sein. Die Rechtsverbindlichkeit wird allerdings erst nach einigen Jahren des Überganges in Kraft treten.

Die Überführung der bisherigen Einstufung und Kennzeichnung in das einheitliche GHS ist Teil der neuen europäischen Chemikalienpolitik, die in jüngster Zeit durch die Verhandlung der REACH–Verordnung2 öffentlich Schlagzeilen gemacht hat.Zwischen REACH und dem GHS wird es verschiedene Berührungspunkte geben. Die beiden Regelungen sind jedoch keineswegs deckungsgleich. Bei REACH geht es in erster Linie um Stoffe und die REACH–Verpflichtungen sind in weiten Teilen an Mengenschwellen gebunden. Demgegenüber unterliegen alle Chemikalien – Reinstoffe ebenso wie Gemische – vor ihrer Inverkehrbringung der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht, es sei denn, sie sind ausdrücklich von dieser Pflicht ausgenommen.

Die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien erfolgte bisher auf der Grundlage der so genannten Stoffrichtlinie (67/548/EWG) und der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG). Die beiden Richtlinien werden zukünftig durch die GHS-Verordnung abgelöst. Die GHS-Verordnung wird damit u.a. festlegen, welchen Pflichten Lieferanten vor der Inverkehrbringung von Stoffen und Gemischen bezüglich der Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung unterliegen und nach welchen Kriterien Stoffe und Gemische einzustufen sind. Sie wird die Bestimmungen der REACH-Verordnung zum Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis ersetzen. Allerdings werden die Pflicht zur Übermittlung eines Sicherheitsdatenblattes und die mit dem GHS harmonisierten Vorgaben für die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes auch zukünftig über die REACH-Verordnung geregelt.

Die Piktogramme zur Kommunikation von Gefahren werden vielfach aus den Vorgängerverordnungen übernommen. Mit der GHS-Verordnung werden jedoch auch einige neue Symbole auf dem Markt erscheinen und andere wegfallen.


Zur weiteren Vertiefung sei die folgende auch für interessierte Laien gut lesbare Broschüre empfohlen: UBA (2007): Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS, Dessau. Siehe:http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/index.htm

1 Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 27.6.2007

2 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.06 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung u. Beschränkung chemischer Stoffe

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