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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Pestizide aus den karibischen Bananenplantagen vergiften Mensch und Natur

01.09.2007, A. Perschau und S. Haffmans

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief September/Oktober 2007

Ein Bericht, der im September dem französischen Parlament vorgelegt wurde, deckt auf, dass die beiden französischen Überseedepartements Martinique und Goudeloupe weitgehend mit dem Pestizid Chlordecon verseucht sind. Boden, Wasser und die gesamte Lebensmittelkette sind betroffen1.

Bei Chlordecon handelt es sich um ein Insektizid aus der Gruppe der Organo­chlorverbindungen. Chlordecon zählt zu den durch PAN als "Bad Actors" bezeichneten Pestiziden, es steht im Verdacht, karzinogen wirksam zu sein und ist als hormonell wirksam eingestuft.

Der französische Krebsforscher Professor Dominique Belpomme, unter dessen Federführung der Bericht entstand, führt den Anstieg von Prostatakrebs, die erhöhte Zahl von Missbildungen bei Neugeborenen sowie Unfruchtbarkeit auf die Insektizide zurück, die auf den karibischen Bananenplantagen eingesetzt wurden. Bananen sind für Martinique und Gouadeloupe der wichtigste Wirtschaftszweig. Die beiden Inseln produzieren jährlich 260.000 Tonnen Bananen.

Als Hauptursache für die Gesundheitsschädigungen macht der international anerkannte Krebsspezialist den Wirkstoff Chlordecon aus. Die von diesem seit Jahrzehnten in der Bananenproduktion eingesetzten Pestizid ausgehende Gefahr ist seit den 1970-er Jahren bekannt. In Paris wurde das Gift im Jahr 1990 verboten, doch auf den beiden zu Frankreich gehörenden Antilleninseln trat das Verbot aufgrund des heftigen Widerstands der Bananenproduzenten erst 1993 in Kraft. Manche Pflanzer setzten das Mittel bis zur kompletten Vernichtung der Restbestände ein - noch bis 2002.

Das Landwirtschaftsministerium beauftragte 2005 die französische Gesundheitsbehörde (AFSSA) damit, zu überprüfen, in welchem Maße die Bevölkerung der Karibikinseln dem Pestizid Chordecon ausgesetzt ist. Eine hochkarätige Expertengruppe reiste daraufhin im Oktober 2005 auf die französischen Antillen, um sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen.2 Im April 2006 schlossen sich Gespräche über geeignete Maßnahmen zum Schutz der KonsumentInnen vor kontaminierten Produkten und dem Schutz der lokalen Bevölkerung vor der Umweltbelastung durch die Pestizide an. Hier wurde sowohl eine strengere Rückstandsregelung für Chordecon in Lebensmitteln als auch eine bessere Kontrolle diskutiert. Darüber hinaus wurden Szenarien diskutiert, die sich vor dem Hintergrund eines verbesserten Bodenschutzes mit der zukünftigen Neuausrichtung der Anbaumethoden auseinandersetzen.

Der neue Bericht über die Pestizidbelastungen auf Martinique von Prof. Belpomme, der neben den Belastungen mit Chlordecon eine große Anzahl weiterer Pestizidbelastungen aufdeckt, hat den französischen Landwirtschaftsminister Michel Barnier erneut aufgeschreckt. Er sprach von einer "sehr schwerwiegenden Situation". Die französische Gesundheitsministerin Roselyne Bachelot rief die Bevölkerung von Martinique und Gouadeloupe zu "extremer Vorsicht" auf und er rät, möglichst kein Brunnenwasser zu trinken. Wie jetzt allerdings dem Problem konkret und vor allem kurzfristig beizukommen ist, bleibt ein Stück weit offen. Zwar schlug der Landwirtschaftsminister vor, bei der Anlage neuer Bananenplantagen komplett auf den Einsatz von Pestiziden zu verzichten. Mit dieser weitsichtigen Lösung wären aber die Altlasten aufgrund der Langlebigkeit von Chlordecon nicht aus der Welt. Das Gift wird noch mindestens 100 Jahre in den Böden verbleiben. Und Chlordecon ist nicht das einzige Pestizid-Problem der Antilleninseln. In seinem Bericht weist Professor Belpomme vor allem auch auf das gefährliche Unkrautvernichtungsmittel Paraquat hin, das auf den Bananenplantagen ebenfalls massiv eingesetzt wurde.3

Aufgrund der Langlebigkeit von Chlordecon wurde im Jahr 2005 vorgeschlagen, den Stoff in die Stockholm-Konvention aufzunehmen. Ziel dieser UN-Konvention ist, den Eintrag von persistenten organischen Schadstoffen (Persistant Organic Pollutants-POPs) in die Umwelt weltweit zu eliminieren. Sie enthält Verpflichtungen, unter anderem Verbote und bzw. Einschränkungen der Herstellung und Verwendung der unter die Konvention fallenden Pestizide und Chemikalien. Bislang wurde wurde noch keine Entscheidung über die Aufnahme von Chlordecon in die Stockholm-Konvention getroffen. Allerdings befindet sich der Stoff auf der Liste der bezüglich der Aufnahme zu prüfenden Pestizide. Die nächste Vertragsstaatenkonferenz, die schließlich über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheiden kann, findet 2009 statt.4


1 Rapport d€expertise et d´audit externe concernant la pollution par les pesticides en Martinique. 23.06.2007. http://www.artac.info/static/telechargement/Rapport%20Martinique.pdf

2 Mitteilungen des Ministère de l´Agriculture et de la Pệche vom 14.6.2005 http://agriculture.gouv.fr/sections/presse/communiques/adoption-de-mesures-concernant-la-presence-de-chlordecone-aux-antilles-francaises/

3 Hahn, Dorothea: Karibischer Giftcocktail auf Martinique, taz-Artikel vom 18.09.07

4 Zur Stockholm Konvention und zur Nominierung von Chlordecon siehe: http://www.ipen.org

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