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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2006

01.09.2007, Susanne Smolka

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief September/Oktober 2007

Zum dritten Mal legte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Ende September 2007 seinen Jahresbericht zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm vor1. Wie in den Berichten zuvor wurden bei amtlichen Kontrollen im Jahr 2006 Mängel in der Einhaltung gesetzlicher Regelungen zur Vermarktung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland festgestellt.

Insgesamt wurden 2006 bundesweit in 2.991 Handelsbetrieben Verkehrskontrollen und in 6.036 Betrieben der Landwirtschaft (inkl. des Gartenbaus und der Forstwirtschaft) Anwendungskontrollen durchgeführt. Des Weiteren wurden insgesamt 99.145 Pflanzenschutzgeräte überprüft und 1.362 Kontrollen bei der Pestizidanwendung auf Nichtkulturland durchgeführt.

Die Kontrollen im Handel sollen dem Verkauf und somit der Anwendung nicht erlaubter Präparate begegnen. Allerdings ist der Umfang im Vergleich zum Jahr 2004 um rund 400 Kontrollen geschrumpft. Die Beanstandungen haben sich prozentual nicht bedeutsam zu den Vorjahren verändert. Der Verkauf von Präparaten, deren Zulassung bereits abgelaufen ist, wurde in 28% der kontrollierten Betriebe festgestellt. In 10% der Kontrollen wurde das Selbstbedienungsverbot nicht eingehalten. Mangelnde Sachkunde des Verkaufspersonals wurde in 7% der Fälle bemängelt. Besonders hoch liegt mit 17% weiterhin der Anteil von Betrieben, die nicht vorschriftsmäßig angezeigt haben, dass sie Pestizide verkaufen.

Positiv entwickelt hat sich der Kontrollumfang bei landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben. Hier hat sich die Anzahl im Vergleich zum ersten Kontrollbericht von 3.800 auf 6.036 Kontrollen erhöht. Auch hier lassen sich im Vergleich zum Vorjahr kaum Veränderungen in den Beanstandungsquoten feststellen. Bei 1,6% der kontrollierten Anwender lag kein gültiger Sachkundenachweis vor. Bei 5% der Kontrollen wurde festgestellt, dass Pestizide in Kulturen eingesetzt wurden, für die keine Zulassung für das entsprechende Präparat vorliegt. Die Vorschriften der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurden in 1,1% der Fälle nicht eingehalten (dies entspricht einer Verdoppelung zum Vorjahr) und in 4,1% wurden Verstöße gegen die Anwendungs- oder Bienenschutzbestimmungen festgestellt. Beispielsweise wurden in 12,7% der Fälle die Abstandregelungen zu Gewässern nicht eingehalten. Im Jahr 2005 waren es 10,9%.

Besonders problematisch ist weiterhin die Fehlanwendung auf so genanntem Nichtkulturland, die grundsätzlich verboten sind, bzw. einer behördlichen Ausnahmegenehmigung bedürfen. Bei Kontrollen von Flächen, bezüglich derer eine Genehmigung vorlag, kam es bei 2% zu Beanstandungen. Bei Anlasskontrollen auf Flächen, für die kein Antrag auf Genehmigung der Pestizide gestellt worden war, gab es in einem Viertel der untersuchten Fälle unzulässige Pestizidanwendungen. Viele Verstöße werden von Laien begangen, die beispielsweise versiegelte Flächen wie Gehwege oder Zufahrten chemisch unkrautfrei halten wollen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betont, dass die Höhe der Beanstandungen zeige, dass intensive Aufklärungs- und Informationsarbeit erforderlich ist.

Beanstandungen können zu Bußgeldern und für Landwirte auch zu Kürzungen der Agrarsubventionen führen. PAN Germany hatte nach Kenntnisnahme des ersten Kontrollberichts kritisiert, dass der Bericht im Gegensatz zu den Leitlinien im Kontroll-Handbuch keine Informationen zu Bußgeldern enthält2. Mittlerweile wurde diese Lücke vom BVL geschlossen, und es wurde mit den einzelnen Kontrolltatbeständen die Höhe der Bußgelder genannt. Zum Beispiel sind mangelnde Sachkenntnisse beim Verkaufspersonal mit Bußgeldern bis zu 150 € geahndet worden. Bei der Anwendung von nicht zugelassenen Produkten, z.B. Atrazin, werden Landwirte mit 2.000 € zur Kasse gebeten und bei Zuwiderhandlung gegen die Indikationszulassung sind bis zu 12.500 € Bußgeld festgelegt worden.


1 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2007): Pflanzenschutz-Kontrollprogramm Bund-Länder-Programm zur Überwachung des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach dem Pflanzenschutzgesetz-Jahresbericht 2006:
http://www.bvl.bund.de

2C. Weber (2006): Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2004.Pestizid-Brief Januar/Februar 2-2006

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