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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2005

01.01.2007, Carina Weber

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Januar/Februar 2007

Mit den Ergebnissen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms 2005 liegt der zweite Bericht des 2004 eingeführten Bund-Länder-Programms zur Überwachung der Einhaltung von Vorschriften für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pestiziden vor. Dieser Bericht zeigt, dass keineswegs Entwarnung gegeben werden kann, sondern weiterhin schwerwiegende Mängel existieren.

Das 2006 veröffentlichte Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2005 ergab, dass sich die Situation im Bereich der Vermarktung und Anwendung von Pestiziden gegenüber dem Vorjahr nur in einem Punkt deutlich verbessert hat: im Bereich des Handels bezüglich der Anzeigepflicht des Verkaufs von Pestiziden (vgl. Tab. 1). Die Annahme, dass hier zuvor stark aufgrund der Unkenntnis der Rechtsnorm oder schlicht wegen "Schluderigkeit" gehandelt wurde, scheint sich hiermit zu bestätigen. Dass allerdings gleichzeitig Verstöße gegen das Selbstbedienungsverbot zugenommen haben und in erheblichem Umfang mit illegalen Pestiziden gehandelt wird (28%), wirft ein Schlaglicht auf den Handel mit Pestiziden, das endlich ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen muss. Hier geschehen keine Kavaliersdelikte! Bereits das Kontrollprogramm 2004 beschrieb das Problem in ähnlichem Umfang (27,1%). Gleichwohl ist eine Zunahme und kein Rückgang festzustellen. Die Länder haben offensichtlich versagt. Da auch dieser Bericht keine Informationen über das geografische Auftreten von Delikten enthält, ist erneut nicht erkennbar, ob es sich um ein gleich verteiltes oder um ein bestimmtes Bundesland besonders betreffendes Problem handelt.

Ebenso auffällig ist im Bericht 2005, dass Pestizidanwendungen auf nicht land- und forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen immer noch eine Vielzahl illegaler Tatbestände bergen. Solche Anwendungen müssen genehmigt werden. Und gerade dort, wo ohnehin schon keine Genehmigung eingeholt wurde, ist die illegale Anwendung bei Weitem am größten. Hier besteht ein ernsthaftes Problem, dem nur begegnet werden kann, wenn die Kontrolle und Ahndung erheblich verstärkt und ggf. auch der Zugang beschränkt wird.

Erfreulich ist, dass der neue Bericht detaillierter ist und nun auch anhand ausgewählter Bereiche auf die Problematik illegaler Pestizidrückstände eingegangen wird.


Tab. 1:
Ergebnisse der Pflanzenschutz-Kontrollprogramme 2004 und 2005

  2004 2005
Kontr. Pflanzenschutzgeräte 107.500 75.300
Kontrollen im Handel    
Kontr. Handelsbetriebe * 3.400 3.200
Anbieten unzulässiger Pflanzenschutzmittel 27,1% 28%
Anzeigepflicht des Verkaufs von Pestiziden 23,2% 12,7%
Sachkunde und Beratungspflicht 4% ./.
Sachkunde ./. 3,1%
Beratungspflicht ./. 3,8%
Selbstbedienungsverbot 6,6% 8,6%
Kontrollen in Agrarbetrieben    
Kontr. Agrarbetriebe 1 3.800 6.200
Sachkundenachweis 1,7% 1,6%
Anwendungsverordnung 1,4% 0,5%
Anwendungsgebiete u. Bienenschutzverordnung 6,2% ./.
Anwendungsgebiete ./. 5,2%
Anwendungsbestimmungen oder Bienenschutzbestimmungen ./. 4,4%
Nicht-agrarische, forstwirtsch. oder gärtnerische Anwendungen    
Anzahl Kontrollen 1.570 1.189
Beanstandungen:
Flächen mit Ausnahmegenehmigung
  7,6%
Beanstandungen:
Flächen ohne Ausnahmegenehmigung2
22,2% 35,3%

* Von rund 8000 bekannten Handelsbetrieben
1 Einschl. Betriebe des Gartenbaus und der Forstwirtschaft, 2005 wurden rund 1% der Betriebe kontrolliert
2 Hohe Beanstandungsquote bei Anlasskontrollen

Ein essenzieller Mangel besteht allerdings weiterhin bezüglich der Transparenz der geografischen Verteilung der Delikte. Es ist nicht erkennbar, ob sich eventuell Delikte in bestimmten Regionen besonders häufen. Ärgerlich ist zudem, dass immer noch Informationen über die Art und den Umfang von Ahndungen fehlen. Offensichtlich gibt es hier etwas zu verbergen.

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