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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Entwurf der Thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden

01.07.2006, Susanne Smolka

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Juli/August 2006

Nach mehrjähriger Bearbeitung wurde der Entwurf zur Thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden am 18. Juli 2006 von der Europäischen Kommission beschlossen. Zeitgleich verabschiedete die Kommission zwei Regulierungsvorschläge im Rahmen der Thematischen Strategie: die Überarbeitung der Zulassungsrichtlinie 91/414 und eine Rahmenrichtlinie zur Erreichung einer nachhaltigen Nutzung von Pestiziden.

Mit der Verabschiedung des 6. Umweltaktionsprogramms (EAP) im Jahr 2002 forderten das Europäische Parlament und der Rat Maßnahmen zur Reduktion der mit dem Pestizideinsatz verbundenen Risiken sowie eine generelle, signifikante Reduktion der Pestizidanwendung in der EU. Damit verschärften die Gremien ihre bereits zehn Jahre zuvor im 5. EAP formulierten Forderungen an die Kommission und die Mitgliedsstaaten. In dieser Zeit waren weder relevante Verringerungen in den Vermarktungsmengen von Pestiziden noch in der Belastung von Böden, Gewässern und Lebensmitteln zu erkennen. Hinzu kamen besorgniserregende Forschungsbefunde zu Pestizideffekten im Niedrigdosisbereich (hormonell wirksame Pestizide), zu der besonderen Empfindlichkeit gegenüber chemischen Noxen insbesondere von Ungeborenen, Babys und Kindern sowie die Erkenntnis, mögliche additive Effekte von Stoffgemischen nicht weiter ignorieren zu können.

Im 6. EAP wurden zwei parallele Vorgehensweisen vorgeschlagen: zum Einen die vollständige Implementierung und Revision bereits bestehender relevanter Regulierungen. Dies betrifft die Verordnung zu Rückstandshöchstmengen in pflanzlichen und tierischen Produkten. Die neue harmonisierte Verordnung 396/2005 trat bereits im März 2005 in Kraft. Zudem galt es die Zulassungsrichtlinie 91/414 zu überarbeiten. Nun schlägt die Kommission die Umwandlung in eine Verordnung vor, die in den Mitgliedsstaaten direkt umgesetzt werden muss. Als zweite Vorgehensweise schlug das 6. EAP die Entwicklung einer Thematischen Strategie und damit einhergehend neue Regulierungen zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden vor. Während Zulassung und Rückstände von Pestiziden auf EU-Ebene geregelt sind, klafft im Bereich der Anwendung von Pestiziden bislang eine legislative Lücke, die nun geschlossen werden soll.

Auf der Basis der im Juli 2002 veröffentlichten Commission Communication "Towards a Thematic Strategy on the Sustainable Use of Pesticides" wurden in den darauf folgenden Jahren Expertisen zum "Impact Assessment" eingeholt und Stakeholder Befragungen durchgeführt (der Pestizid Brief berichtete mehrfach über Aktivitäten von PAN Germany und PAN Europe).

Im aktuellen Beschluss zur Thematischen Strategie (TS) werden zusammenfassend folgende Ziele und Maßnahmen genannt, wobei eine spätere Ausweitung auf den Sektor der Biozide nicht ausgeschlossen wird:

  • Verminderung der Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt durch den Einsatz von Pestiziden;
  • Verbesserung der Kontrollen der Anwendung und Verbreitung von Pestiziden;
  • Reduktion gefährlicher Wirkstoffe durch Substitution mit weniger problematischen, auch nicht-chemischen Alternativen;
  • Förderung pestizidarmer oder -freier Anbaumethoden durch Bewusstseinsänderung, Maßgaben der Guten Fachlichen Praxis im Pflanzenschutz sowie durch "Förderung von Überlegungen für die mögliche Anwendung von finanziellen Instrumenten";
  • Entwicklung eines transparenten Systems aus Berichterstattung und Monitoring, um die Ziele der Thematischen Strategie zu erreichen und passende Indikatoren zu entwickeln.

Im Bereich der Maßnahmen werden folgende genannt:

a) neue Maßnahmen, die nicht in bestehende Rechtsinstrumente integriert werden können.
Hierzu werden bis 2008 zwei Regulierungsvorschläge erarbeitet: zur statistischen Erfassung von Informationen zur Pestizidverbreitung und -anwendung und zu Qualitätsstandards neuer Geräte für die Pestizidapplikation. Die überwiegende Anzahl neuer Maßnahmen wird jedoch über den verabschiedeten Entwurf einer "Rahmenrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Pestiziden" geregelt werden. Diese enthält die Maßnahme der Entwicklung von Nationalen Aktionsplänen (NAP). Die Details werden den Mitgliedstaaten überlassen, ebenso, inwieweit sie bei der Ausarbeitung der NAP eine Beteiligung von Interessensgruppen zulassen. Mit der Einführung des "Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz" hat Deutschland bereits im Jahr 2005 einen Aktionsplan initiiert.

Des Weiteren soll ein System für Trainingsmaßnahmen professionelle Anwender in die Lage versetzen, das jeweils am wenigsten risikobehaftete Pflanzenschutzmanagement durchzuführen (im Sinne einer Substitution auf dem Feld). Für die nicht-professionellen Anwender sollen Informationskampagnen und die Beratung durch den Handel ausreichen. Zur Förderung von pestizidarmen Anbauverfahren sollen bis 2014 EU-weite Standards für Integrierte Schädlingsmanagementverfahren (IPM) verbindlich verankert werden. Kulturspezifische Standards werden zwar auch entwickelt, bleiben aber unverbindlich. Den Mitgliedsstaaten bleibt es zudem überlassen, ob sie diese Anbauverfahren im Rahmen der Förderung für ländliche Entwicklung unterstützen.

Weitere Maßnahmen betreffen den Umgang, die Lagerung und die Rückgabe von alten Pestiziden und Verpackungen sowie die Kontrolle von technischem Equipment (Spritzgeräte). Die Applikation aus der Luft wird verboten. Allerdings soll es Ausnahmeregelungen geben, wenn eindeutige Vorteile oder keine Alternativen vorliegen. Auch hier werden die Detailfragen den Mitgliedsstaaten überlassen.

Alle Maßnahmen sollen in Kohärenz zu anderen Politiken stehen. So soll die Definition von Regionen mit signifikant reduziertem Eintrag oder Null-Eintrag die Habitat- und Vogelschutz-Richtlinien unterstützen, und den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie sollen verbesserte Gewässerschutzmaßnahmen (z.B. die Einrichtung von Schutzstreifen an Gewässern) dienen.

Für die Bewertung der Risikoreduktion sollen messbare, EU-weite Indikatoren auf der Basis des zurzeit durchgeführten Projektes HAIR entwickelt werden. Die Entwicklung von Indikatoren zur Bewertung einer Mengenreduktion ist auf EU-Ebene nicht geplant. Hier weicht der Kommissionsentwurf bedauerlicherweise deutlich von der Zielsetzung des 6. Umweltaktionsprogramms ab. Letztendlich wird zum besseren Informationsaustausch und zur Prüfung der besten Umsetzung der Thematischen Strategie ein Gremium der Gemeinschaft mit Repräsentanten aus den Mitgliedsstaaten und Interessensverbänden etabliert, die "Thematic Strategy Expert Group".

b) Maßnahmen, die in existierende Regulierungen eingebunden werden.
Hierunter fallen Verbesserungen der Anwendungskontrollen nach Art. 17 der Richtlinie 91/414, die zu einer verbesserten Überprüfung von direkten Subventionen unter der Gemeinsamen Agrarpolitik führen soll (cross-compliance), sowie die Einführung der vergleichenden Bewertung und des Substitutionsprinzips in die überarbeitete Richtlinie 91/414. Hinzu kommen weitere Maßnahmen, z.B. die Berichterstattung von Vergiftungsfällen, die Bestimmung von Pestizidkonzentrationen und Standards in Umweltmedien (s. Entwurf für Umweltqualitätsnormen in folgendem Artikel), die Erweiterung des koordinierten Rückstandsmonitoring in Lebensmitteln, Förderungen der Forschung im 6. und 7. Forschungsrahmenprogramm, z.B. zum Einfluss auf die Biodiversität, Epidemiologische Expositionsstudien im Rahmen des Aktionsprogramms Umwelt & Gesundheit sowie der Vorschlag an die Mitgliedsstaaten, illegale Importe von preiswerteren Mitteln ggf. über das Instrument der Mehrwertsteuer zu verhindern.

c) Maßnahmen, die nicht vorgeschlagen werden, aber zu einem späteren Zeitpunkt nochmals geprüft werden können:
Der Entwurf enthält keine Vorschläge zu quantitativen Zielen der Pestizidreduktion. Ebenso gibt es keine Empfehlungen oder Forderungen nach der Einführung von Steuer- oder Abgabensystemen, um die Anwendung besonders problematischer Pestizide ökonomisch unattraktiv zu gestalten und eine Finanzierung der genannten Maßnahmen zu sichern.

Auf die Implementierung dieser beiden Punkte hatte PAN besonders gedrängt. Geht der Entwurf ohne Änderungen durch die nun anstehenden Lesungen des Parlaments und des Rates, werden diese relevanten Maßnahmen für den Erfolg der Thematischen Strategie in weite Ferne rücken. Ebenso unbefriedigend ist die große Anzahl unkonkreter und unverbindlicher Empfehlungen der Rahmenrichtlinie, die in die Hände der Einzelstaaten gelegt werden. Von einer EU-weiten Strategie und Rahmensetzung kann hier nicht gesprochen werden. Im Vorfeld der ersten Lesungen werden von PAN die Entwürfe geprüft und kommentiert werden. Wir werden weiter im Pestizid-Brief dazu berichten.


Die Entwürfe zur Thematischen Strategie, die Rahmenrichtlinie zur Thematischen Strategie und weitere Dokumente sind abzurufen unter: http://ec.europa.eu/environment/ppps/home.htm

Der Entwurf der Revision der Zulassungsrichtlinie 91/414 ist verfügbar unter: http://ec. europa.eu/food/plant/protection/evaluation/placing_market_en.htm

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