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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Hamburger Behörde deckt illegale Pestizideinsätze auf

08.10.2004, PAN Germany Presse-Information

In Hamburg wurde behördlicherseits festgestellt, dass Laien gegen Regeln für die Anwendung von Pestiziden massiv verstoßen. Mehrere tausend Fälle pro Jahr werden allein im Hamburger Bezirksamt Wandsbek geschätzt.

Bereits für die Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 1986 forderte das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), dass Pestizide nicht durch Laien ausgebracht werden sollten, da sie über keine Sachkunde verfügen. Inzwischen wurde ein Kompromiss in das PflSchG aufgenommen, wonach Pestizide im Haus- und Kleingartenbereich nur angewandt werden dürfen, „wenn sie mit der Angabe ‚Anwendung im Haus und Kleingartenbereich zulässig’ gekennzeichnet sind“ (§ 6a). Für solche Pestizide gibt es ein gesondertes Verzeichnis, in dem auch Totalherbizide wie Roundup und Vorox mit dem Wirkstoff Glyphosat aufgelistet sind. Damit kann auf Zufahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, an Feldrainen und Böschungen unerwünschter Bewuchs beseitigt werden. Erlaubt ist dies prinzipiell nicht. Pestizide dürfen nach § 6 PflSchG auf „Freiflächen nur angewandt werden, soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden“. Im Falle des Wirkstoffes Glyphosat gilt sogar ein besonderes Gebot des Gewässerschutzes, da dieses Herbizid giftig für Fische, Fischnährtiere und Algen ist. Die Angestellten des Handels sind verpflichtet, die KäuferInnen auf Anwendungsverbote und ggf. auf alternative Methoden hinzuweisen.

Zuständig für die Überwachung sind die Bundesländer, in Hamburg die Bezirksämter. Auslöser für behördliche Maßnahmen ist dort „der Anlass“. D.h., die Behörde wird aktiv, wenn eine Beschwerde eingeht. Dem Hamburger Bezirksamt Wandsbek fiel jedoch auf, dass die Beschwerdehäufigkeit bei 5-10 Fällen pro Jahr relativ niedrig lag, obgleich den Angestellten des Amtes bei Außenterminen Verstöße in „ganz erheblichem Umfang“ auffielen. Durch solche quasi beiläufigen Beobachtungen kam es zu „einigen Dutzend Fällen“ pro Jahr. 2002 lag die Zahl der durch das Bezirksamt Wandsbek festgestellten Erstverstöße immerhin bei ca. 100. Dabei wurden auch solche mit erheblicher krimineller Energie festgestellt. In einem besonders eklatanten Fall wurden Pestizide im behördlichen Intranet angeboten.

Das Amt folgert nun, dass mit einer Dunkelziffer von „mehreren tausend allein im Bezirk Wandsbek“ zu rechnen ist, dass die Art der Überwachung geändert werden muss und dass generell Pestizide nicht in Laienhand gehören. Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany: „Es ist erfreulich, dass hier ein Amt seine Aufgabe der Überwachung ernst nimmt, aktiv ermittelt hat und zudem die Art der Überwachung in Frage stellt, um strukturelle Verbesserungen zu ermöglichen.“

Weitere Informationen: Carina Weber, Tel. 040-399 19 10-23
E-Mail: carina.weber@pan-germany.org

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