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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Bald 50% weniger alte Pestizide in der EU

24.07.2003, PAN Germany Presse-Information

Mehr Schutz für Verbraucher und Umwelt - aber nicht ohne Tücken und Lücken, warnt das Pestizid Aktions-Netzwerk Germany

Am 25. Juli werden 320 Pestizidwirkstoffe vom europäischen Markt genommen. Ihnen werden bis Ende 2003 noch weitere 110 Wirkstoffe folgen. Damit werden über 50% der 800 sogenannten alten Wirkstoffe, die vor Juli 1993 in den EU-Mitgliedstaaten in Pflanzenbehandlungsmitteln enthalten waren, vom europäischen Markt verschwunden sein. Überwiegend sind es ökonomische Gründe, denn die von der EU durchgeführte Überprüfung der Umwelt- und Gesundheitsrisiken der alten Wirkstoffe mit neueren Teststandards kostet den Hersteller viel Geld. Ein Aufwand, der sich bei kleinen Marktanteilen von Wirkstoffen nicht lohnt. Nur durch die EU überprüfte Wirkstoffe dürfen zukünftig in Pestizidprodukten in den EU-Mitgliedsländern eingesetzt werden.

Für den deutschen Markt ist diese Entwicklung nur von geringer Bedeutung, da die meisten der nun verbannten Wirkstoffe nie oder nicht mehr in deutschen Produkten zugelassen waren. Von den aktuellen 320 Wirkstoffen sind nur 20 Wirkstoffe in Deutschland betroffen.

Für 49 der eigentlich nun verbotenen Wirkstoffe gibt es Ausnahmegenehmigungen bis 2007, wenn sie in bestimmten Ländern und Anbaukulturen als unverzichtbar bewertet werden (essential uses). Deutschland hat vier Wirkstoffe angemeldet, darunter zwei von der Weltgesundheitsorganisation als extrem bzw. hoch gefährlich eingestufte Organophosphate, Terbufos und Chlorfenvinphos. "Die Voraussetzung für diese Ausnahmeregelung - es gäbe keine Alternativen - muss sehr kritisch hinterfragt werden. Die meisten der genannten Kulturen, für die ein Einsatz weiter erlaubt sein darf , werden schließlich auch ökologisch produziert - und dies ganz ohne Chemieeinsatz", so Susanne Smolka von PAN Germany.

Zudem droht die Ausnahmeregelung ein Schlupfloch für solche Wirkstoffe zu werden, deren Umwelt- und Gesundheitsgefahren belegt sind, bei denen sich die Mitgliedsstaaten aber nicht auf ein Verbot einigen können, da einige Staaten wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Erwägungen den Vorrang geben. Die Übergangsfrist wird dann als "Kompromissvorschlag" deklariert, wie jüngstens beim umweltgefährlichen Nervengift Aldicarb geschehen. PAN zählt Aldicarb zu den besonders gefährlichen Pestiziden.

Smolka: "Richtig brisant wird die Prüfung bei den Wirkstoffen mit hohem Marktanteil, die von den Produzenten mit Druck verteidigt werden. Es hängen noch eine Menge kritisch zu bewertender Stoffe in der Warteschleife. Wir können nur dazu auffordern, die Verbraucherschutz- und Umweltschutzinteressen an erste Stelle zu setzen, ansonsten hat die Gesetzgebung hier ihr Ziel verfehlt".

Weitere Informationen: Susanne Smolka, Tel. 040-3991910-24 (susanne.smolka@pan-germany.org)

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