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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Eltern verklagen Bayer in Peru

01.11.2001, Carina Weber

Am 22. Oktober 2001 wurde in Lima im Namen von peruanischen Eltern eine Zivilklage gegen Bayer eingereicht. Zwei Jahre zuvor hatten Kinder im abgelegenen Andendorf Tauccamarca aus einem weißen Pulver hergestellte Schulmilch getrunken. Für 24 Kinder war der Trunk tödlich. Weitere 18 Kinder überlebten ihre starken Vergiftungen. Bei dem weißen Pulver handelte es sich um ein Milchsubstitut, das mit Parathion-methyl kontaminiert war.

Parathion-methyl ist ein Insektenvernichtungsmittel, das von der Weltgesundheitsorganisation als "extrem gefährlich" eingestuft wird. Jahrelang vermarktete Bayer diesen Wirkstoff unter dem Produktnamen "Folidol", ohne in ausreichendem Maße auf die extreme Gefährlichkeit hinzuweisen bzw. ohne entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. In der Andenregion werden Pestizide oft durch unausgebildete Personen verwendet, die weder lesen noch schreiben können.

Die Zivilklage richtet sich gegen Bayer als peruanischer Zulassungsinhaber und genereller Importeur und Vermarkter. Es wird jedoch angenommen, dass durch Bayer zu gegebenem Anlass die Firmen Cheminova und BASF in das Verfahren hineingezogen werden könnten. Diese beiden Firmen hielten in der Vergangenheit einen beträchtlichen Marktanteil an parathion-haltigen Produkten.

Die Anklage beinhaltet sowohl Forderungen von jenen Eltern, die ihre Kinder aufgrund der Vergiftungen verloren haben, als auch jener Eltern, deren Kinder die Vergiftungen mit Gesundheitschäden überlebten.

Die Eltern der getöteten Kinder treten als klagende Partei auf. Dies war durch die professionelle Unterstützung durch PAN Peru, durch PAN Lateinamerika und durch eine Menschenrechtsorganisation möglich. Die Anklage benennt nicht nur Bayer, sondern auch die peruanische Regierung als Mitverursacher der Katastrophe. Das Landwirtschaftsministerium habe sich nicht ausreichend für die Umsetzung der Gesetze zur Regelung der Vermarktung von Pestiziden eingesetzt. Parathion-methyl war nur beschränkt zugelassen. Es durfte daher lediglich auf der Grundlage einer Verschreibung durch einen registrierten Agronomen verkauft werden. Gleichwohl war es, wie auch andere gefährliche Pestizide, in ländlichen Gebieten frei zugänglich.

Die Anklagevertreter hoffen, mit dieser Klage nicht nur Gerechtigkeit für die betroffenen Eltern und Kinder einzufordern, sondern gegenüber Pestizidfirmen in allen Ländern ein Signal auszusenden, die Vermarktung von hochgiftigen Pestiziden endlich einzustellen.

(Carina Weber)


(Aus: PAN Germany Pestizid-Brief November/Dezember 2001)

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