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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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PIC-Liste der Rotterdam Konvention ergänzt

01.10.2002, Alexandra Baier/Carina Weber, PAN Germany

Im Oktober 2002 berieten in Bonn Regierungsvertreter aus mehr als 100 Ländern erneut die Rotterdam Konvention. Mit dieser bisher nicht in Kraft getretenen Konvention wird das sog. PIC-Verfahren geregelt, ein Verfahren zur gegenseitigen Information im internationalen Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien. Bei dem INC-9 Meeting in Bonn handelte es sich um das 9. Treffen von Regierungsvertretern zur Vorbereitung eines international verbindlichen PIC (Prior Informed Consent). Bisher haben 34 Staaten die Konvention ratifiziert. Damit fehlen bis zum Erreichen der erforderlichen 50 noch 17 Ratifizierungen. Eine Reihe von Staaten sind bereits kurz vor der Ratifizierung. Es wird damit gerechnet, dass es sich bei diesem INC-Meeting um eines der letzten vor der Vertragsstaatenkonferenz handelt.

Zu den wichtigen Entscheidungen des INC-9 Meetings zählt dem Bericht von Barbara Dinham (PAN UK) zufolge, dass das vor allem in Asien beim Reis- und Baumwollanbau eingesetzte Insektizid Monocrotophos als Wirkstoff neu in die Konvention aufgenommen wurde. Bestimmte Handelsprodukte mit diesem Wirkstoff waren bereits aufgrund von Problemen beim Einsatz unter den Bedingungen in Entwicklungsländern auf die PIC-Liste gesetzt worden. Jetzt fällt auch der Wirkstoff Monocrotophos unter das PIC-Verfahren.

Monocrotophos ist für Menschen und Tiere gefährlich. Es schädigt das zentrale Nervensystem und kann zu Schwindel und Durchfall bis hin zum Tod führen. Insbesondere in Entwicklungsländern, wo Bauern sowie Land- und Plantagenarbeiter das Insektengift oft ohne Schutzkleidung ausbringen, sind solche Mittel hoch gefährlich. In Deutschland ist Monocrotophos nicht zugelassen. Es wird weltweit von etwa einem Dutzend Firmen hergestellt und vertrieben.

Als weiterer Wirkstoff wurde DNOC (und seine Salze) neu aufgenommen. Für zwei Pestizidprodukte (Granox und Spinox mit den Wirkstoffen Carbofuran, Thiram und Benomyl) wurde durch das INC-9 aufgrund von Vergiftungen und Todesfällen im Senegal die Empfehlung ausgesprochen, eine Aufnahme in das PIC-Verfahren zu prüfen.


(Alexandra Baier/Carina Weber)

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