jump directly to content.
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

Quer Menue

Keine weiteren Änderungsvorschläge im EU-Kommissionsbericht zur Pestizidzulassung

01.11.2001, Ute Meyer

Die Bewertungsverfahren für die z.Z. in zugelassenen Pestizidprodukten vorkommenden Wirkstoffe werden statt 2003 erst 2008 abgeschlossen sein. Dies schätzt die Eu-Kommission in ihrem Bericht zur Umsetzung der Pestizid-Zulassungs-Richtlinie (91/414/EEC). 2003 ist auch die bisher letzte Frist für die Zulassung von Pestizidprodukten, die sich bei Inkrafttreten der Richtlinie 91/414/EEC (bis 1993) auf dem Markt befanden, deren Wirkstoffe jedoch auf EU-Ebene noch nicht bewertet sind. Diese Frist kann nun mit der Verzögerung der Bewertungsverfahren verlängert werden, wenn "ausreichende Daten" vorgelegt werden. Was dies in der Praxis heißt, ist bisher nicht klar und kann von dem Nachweis angefangener Studien über Vorlage elementarer Testdaten, der Vorlage kompletter Dossiers bis zur Vorbewertung der Wirkstoffe reichen.

Von Seiten der Nichtregierungsorganisationen (NROs) wird eine strenge Handhabung der bereits 1991 festgelegten 2003-Frist gefordert. Denn die ineffektive Organisation des Bewertungsverfahrens und die Tatsache, dass die Industrie die Frist offenbar nicht recht ernstgenommen und Daten unvollständig und spät geliefert hat, haben maßgeblich zu der Verzögerung beigetragen.

Einen weiteren wesentlichen Faktor für die Verzögerung sehen die NROs auch in der Intransparenz des Bewertungsverfahrens - es lässt keine NRO-Mitwirkung zu und macht wirksamen öffentlichen Druck auf Hersteller und gezielte Diskussionsbeiträge schwierig.

In ihrem Bericht tut sich die Kommission nach wie vor schwer mit Transparenz und Mitwirkung. Zwar plant sie, nach Möglichkeiten für NRO-Mitwirkung zu suchen, fürchtet aber gleichzeitig, dass "uninformierte Gruppen" durch einen "unausgereiften" Bewertungsstand unnötig aufgeschreckt werden könnten. Diese Aussage reflektiert die Unwilligkeit, die Verfahrensweisen und Entscheidungsfindungen öffentlich zu diskutieren. Tatsächlich ist ein Bewertungsprozess kein automatisierter Vorgang und reift erst durch inhaltliche - auch öffentliche - Diskussionen. Außerdem werden die Ergebnisse dieses Prozesses langfristig in der Öffentlichkeit nur dann Akzeptanz finden, wenn auch der Weg zu diesen rgebnissen transparent ist.

Auch bezüglich anderer wesentlicher Themen erwägt der Kommissionsbericht keine Neuorientierung des Bewertungsverfahrens. Die für Industriechemikalien diskutierte Definition nicht akzeptierbarer Eigenschaften (Bewertung nach Toxizität, Bioakkumulierbarkeit und Persistenz) wird - mit Ausnahme der ohnehin anstehenden Umsetzung der Stockholm Konvention (POPs Konvention) - in dem Kommissionsbericht ignoriert. Auch wird weder die Umsetzung des OSPAR-Ziels angesprochen noch das Verhältnis zur Wasserrahmenrichtlinie geklärt.

Insgesamt erklärt der Bericht alle aufgetretenen Schwierigkeiten mit dem außerordentlichen Aufwand der Pestizidbewertung, der aber in Zukunft in den Griff zu bekommen sei. Er kommt insgesamt zu dem Schluss, dass nachhaltiger Umgang mit Pestiziden allein durch die ordnungsgemäße Umsetzung der Zulassungsrichtlinie möglich sei. Damit ignoriert er die Notwendigkeit, die Abhängigkeit der Landwirtschaft von Pestiziden grundsätzlich zu verringern und europaweite Pestizidreduktionsprogramme einzuführen, wie sie in einigen Ländern bereits umgesetzt werden. Auch die parallel unter dem Generaldirektorat Umwelt derzeit erarbeitete Kommissionsmitteilung zum nachhaltigen Umgang mit Pestiziden (Commission Communication on Sustainable Use of Pesticides) könnte diesen Aspekt weglassen, weil darüber keine Einigung erzeugt werden kann.

Die Kommissionsmitteilung sollte ursprünglich bis zum Jahresende fertig gestellt sein und dann vom Rat verabschiedet werden. Dieser Termin ist jedoch (wieder einmal) verschoben worden. Die Gründe dafür liegen offenbar nicht nur in einer Arbeitsüberlastung bei den Kommissionsstellen, sondern auch darin, dass die Diskussion über die "Nachhaltige Nutzung von Pestiziden" auf EU-Ebene schleppend und zäh verläuft. Vor konsequenten Maßnahmen, nämlich die Einführung eines europaweiten Pestizidreduktionsprogramms - inklusive einer klaren Definition der Guten Landwirtschaftlichen Praxis für wichtige Agrarprodukte - und die intensive Förderung nicht-chemischer Schädlingsbekämpfung, scheut man sich offensichtlich.

Der Kommissionsbericht ist unter http:/europa.eu.int/comm./food/fs/ph_ps/pro/ppp01_en.pdf im Internet abrufbar.

(Aus: Pestizid-Brief November/Dezember 2001)

© 2018 PAN Germany Seitenanfang PAN Germany, validieren