jump directly to content.
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

Quer Menue

6. Umweltaktionsprogramm liegt EU-Parlament zum Beschluss vor

01.01.2001, Heike Schmitt

Mitte Januar 2001 präsentierte EU-Umweltkommissarin Wallström dem Europäischen Parlament die Vorstellungen der Kommission zum 6. Umweltaktionsprogramm (6th Environmental Action Programme, 6EAP). Im Gegensatz zum 5. Umweltaktionsprogramm hat das Parlament Mitspracherecht: Der Beschluss zum 6EAP wird im Mitentscheidungsverfahren zwischen Rat und Parlament verabschiedet. Eine Vorlage für diesen Beschluss ist Teil der Mitteilung der Kommission zum 6. Umweltaktionsprogramm.

Bezogen auf den Einsatz von Pestiziden in der EU heißt es in der Beschlussvorlage: Es wird angestrebt, zu "verhindern, dass in der Umwelt vorhandene Pestizide signifikante Gefahren für Mensch und Umwelt bewirken bzw. signifikante Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben und generell eine geringere Verwendung von Pestiziden." PAN Germany begrüßt, dass sich die EU mit dem 6EAP dem Problem der durch Pestizide verursachten Gefahren annimmt. Gleichzeitig stellt PAN Germany aber auch bedeutsame Unzulänglichkeiten des 6EAP und Widersprüche in der EU-Pestizidpolitik fest.

Durch die gesamte Vorlage zieht sich die Terminologie der "signifikanten Auswirkungen" – in der englischen Version deutlicher als "significant risks" bezeichnet. Die EU hat sich damit ganz dem Risikobewertungsprinzip verschrieben. Was zählt, ist allein der Vergleich der tatsächlichen Belastung der Umwelt mit den gefährlichen Wirkungen. Dieser Vergleich ist ein zeitraubendes Geschäft, dessen Resultate oft anzweifelbar sind – begonnen bei der Definition einer "signifikanten" Auswirkung. Einfache und effektive Argumentationen auf Basis der Gefährlichkeit von Stoffen allein oder auf Basis der Kontamination allein wären nicht im Sinne der Beschlussvorlage. Damit steht die Beschlussvorlage im Widerspruch zu bestehender Gesetzgebung. Die Trinkwasserrichtlinie, die über 0.1 Mikrogramm/Liter Pestizide im Trinkwasser als unerwünscht festlegt, entspräche diesem Risikobewertungsgedanken nicht, und ein Ziel wie "keine Zulassung für endokrin wirksame Pestizide" wäre laut dieser Beschlussvorlage nicht anstrebenswert.

Andererseits sind die Bereiche Pestizide und Abfall die einzigen Politikfelder in der Vorlage, bei denen noch eine Reduktion der Verwendung, unabhängig von ihren Risiken, als eigenes Ziel benannt wird. Damit wird im Grunde anerkannt, dass Pestizide an sich nicht erwünscht sind. Pikanterweise wurde der Wortlaut in der Mitteilung der Kommission im Vergleich zur Vorlage für den Parlamentsbeschluss schon abgeschwächt: dort wird keine Reduktion im Verbrauch, sondern eine "Verringerung des Gesamtrisikos in Verbindung mit der Verwendung von Pestiziden" angestrebt. Den Begriff "Risiko" nicht in die Vorlage für die Parlamentsentscheidung einfließen zu lassen, ist ein essenzielles Ziel für das Mitentscheidungsverfahren. Im Mitentscheidungsverfahren muss nach Ansicht PAN Germanys daher auf jeden Fall der Wortlaut der Beschlusslage über die "geringere Verwendung von Pestiziden" beibehalten werden.

Eine aus der Sicht von PAN Germany bedeutsame Mindestanforderung an die zukünftige EU-Pestizidpolitik wurde durch das 6EAP erfüllt: Die Herausgabe einer "spezifischen Strategie" zur Pestizidpolitik gehört zu den Aktionen im Rahmen des 6. Umweltaktionsprogramms. Eine politische Meinungsäußerung der Kommission zur Pestizidpolitik steht schon seit einigen Jahren aus. Die Nennung der spezifischen Strategie im 6EAP zeigt nun zumindest, dass die EU ihre Aktivitäten zur Pestizidpolitik nicht ganz eingestellt hat. Allerdings ist eine spezifische Strategie eine "neue Erfindung" der Kommission – was sich dahinter an politischen Prozessen verbirgt, muss sich erst herausstellen. Anstrebenswert wäre hier eine konkrete Aktion (Richtlinie zur Reduktion der schädigenden Auswirkungen von Pestiziden) mit einem konkreten Zeitplan.

Zu bedauern ist, dass eine Überarbeitung der Pestizid-Zulassungsrichtlinie 91/414/EWG nicht in die Liste der Aktionen des Beschlusses übernommen wurde, obwohl sie in der ausführlicheren Mitteilung der Kommission enthalten war. Der Zeitpunkt für eine Verbesserung der Richtlinie ist ideal, weil 2001 ein Bericht zu den bisherigen Ergebnissen der europäischen Zulassung an das Parlament übergeben werden muss.

Und noch ein anderer Themenbereich fehlt im Vorschlag: die Entwicklung von Standards zur Guten Fachlichen Praxis wurde zwar prominent in der Mitteilung der Kommission benannt, die Beschlussvorlage für das Parlament schweigt sich dazu aber aus.

Die Gesamtbeurteilung der Beschlussvorlage zum 6. Umweltaktionsprogramm muss also heißen: Einige gute Ansätze, aber mit wenig Ehrgeiz ausgestaltet – zentrale Aktionsfelder blieben unerwähnt.

(Aus: Pestizid-Brief Januar/Februar 2001)

© 2018 PAN Germany Seitenanfang PAN Germany, validieren