jump directly to content.
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

Quer Menue

Biozid-Gesetz nachbessern!

01.01.2002, PAN Germany

Noch immer gibt es kein deutsches Gesetz zur Zulassung von Bioziden (Pestizide, die außerhalb der Landwirtschaft verwendet werden). Der Grund ist, dass die Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (Biozidgesetz) in deutsches Recht nach wie vor stockt.

Am 21. Januar 2002 fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der EU-Richlinie statt, an der auch ein Experte von PAN Germany Stellung nahm. In diesem Zusammenhang erstellte der Ausschuss einen "Gemeinsamen Fragenkatalog" (Ausschussdrucksache 14/658), der auch durch PAN Germany schriftlich beantwortet wurde.

Den Fragenkatalog und die PAN Germany Antworten dazu könnten Sie hier downloaden:


PAN Germany Antworten zum Biozid-Fragenkatalog

© 2018 PAN Germany Seitenanfang PAN Germany, validieren