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Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2004

01.01.2006, Carina Weber, PAN Germany

Erstmalig wurde durch die Bundesregierung ein Bericht über die Kontrolle des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht.¹ Dieser Bericht zeigt, dass die rechtlichen Regelungen im Bereich Zulassung, Listung, Kennzeichnung und Einfuhr sowie im Bereich der Pestizidanwendung in einem besorgniserregenden Ausmaß nicht eingehalten werden. Dies wird auch durch die jüngst durch das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten Ergebnisse eines Forschungsprojektes über Fehlanwendungen von Pestiziden gestützt.

Mit dem Pflanzenschutz-Kontrollbericht¹ kommt die Bundesregierung ihrer Berichtspflicht gemäß Richtlinie 91/414/ EWG und Verordnung (EG) Nr. 369/ 2001 gegenüber der EU-Kommission nach. Bei dem Bericht 2004 handelt es sich um den ersten seiner Art. 2004 gilt deshalb als Etablierungs- und Erprobungsjahr. Die durchgeführten Kontrollen wurden auf der Grundlage des Kontroll-Handbuches² erstellt, für dessen Entwicklung und Fortschreibung eine Bund-Länder-Expertengruppe eingerichtet wurde. Aufgabe dieser Expertengruppe ist u.a. auch, einen Vorschlag für die jährlichen Kontrollschwerpunkte zu entwickeln.

Bund und Länder arbeiten bei der Kontrolle der Vermarktung und Anwendung von Pestiziden zusammen, weil einerseits die EU der Bundesregierung eine einheitliche Berichterstattung abfordert und andererseits in Deutschland die Behörden der Länder für die Einhaltung der Regelungen über die Vermarktung und den Einsatz von Pestiziden zuständig sind. Insgesamt wurden 2004 bundesweit in rund 3.400 Handelsbetrieben Verkehrskontrollen und in 3.800 Betrieben der Landwirtschaft (inkl. des Gartenbaus und der Forstwirtschaft) Anwendungskontrollen durchgeführt. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag im Handel, um bereits dort der Vermarktung und Anwendung nicht erlaubter Präparate zu begegnen. Wie notwendig dies ist, zeigen die Kontrollergebnisse: In 6,6 Prozent der kontrollierten Fälle wurde das Selbstbedienungsverbot nicht eingehalten, und auch gegen die Anforderungen im Bereich der Sachkunde des Verkaufspersonals und der Beratungspflicht wurde verstoßen (4 Prozent). In 7 Prozent der kontrollierten Betriebe konnten sich die Kunden bei den Pestiziden selbst bedienen, obwohl dies verboten ist. 27,1 Prozent der diesbezüglich kontrollierten Betriebe boten Pestizide an, deren Zulassung abgelaufen war oder die falsch gekennzeichnet waren. Zudem hatten 23 Prozent der Betriebe nicht vorschriftsmäßig angezeigt, dass sie Pestizide verkaufen.

Im Bereich der Anwendungskontrollen im landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Bereich stellte sich heraus, dass 2004 in 1,7 Prozent der Fälle ein gültiger Sachkundenachweis fehlte. Deutlich problematischer war das Ergebnis der Kontrolle der Einhaltung von Anwendungsbestimmungen. Dem Kontrollbericht 2004 zufolge wurde auf 6,2 Prozent der kontrollierten Schläge gegen die Auflagen zu den Anwendungsgebieten bzw. die Anwendungsbestimmungen oder Bienenschutzbestimmungen verstoßen.

Bei mehr als der Hälfte der anlassbezogenen Kontrollen (50,7 Prozent) wurde Fehlverhalten festgestellt. Als ein besonderer Problembereich erweist sich zudem die Anwendung von Pestiziden auf nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen. Auf diesen Flächen ist die Pestizidanwendung laut Pflanzenschutzgesetz nur mit einer behördlichen Genehmigung erlaubt. 1.570 Flächen, für die keine Ausnahmegenehmigung beantragt worden war, wurden kontrolliert. In 22,2 Prozent der Fälle wurde eine nicht zulässige Pestizidanwendung festgestellt. Auch hier besteht also dringender Handlungsbedarf.

PAN Germany begrüßt das Kontrollprogramm u.a. auch, weil damit der Erfolg des Anfang 2005 gestarteten "Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz" besser beobachtet werden kann. Zu den Zielen dieses Programms zählt auch die Verbesserung von "Kontrollen im Pflanzenschutz".

Ein deutlicher Mangel in der Berichterstattung zum Kontrollprogramm betrifft allerdings die Transparenz der Ahndung von Verstößen. Während im Kontroll-Handbuch der Begriff "Bußgeld" vielfach vorkommt, wird dieser im Jahresbericht 2004 nicht erwähnt. Gerade im Bereich der Ahndung lag aber bisher eine große Schwäche. Denn nicht nur die Anzahl der (bisher viel zu geringen) Kontrollen ist relevant, sondern auch die (bisher mangelhafte) Ahndung. Nur aus dem langjährigen Fehlen von Ahndung war zum Beispiel zu erklären, dass im Alten Land bei Hamburg, trotz der erteilten Sondergenehmigungen zugunsten der Bauern und der zu erwartenden Kontrollen, gegen Regelungen verstoßen wurde. Die "schwarzen Schafe" waren offensichtlich der Meinung, nichts befürchten zu müssen. Das Kontroll-Handbuch besagt, dass die Länderberichte eine durch textliche Erläuterungen ergänzte Tabelle der Kontrolltatbestände mit den zugehörigen Summen, u.a. auch der Ahndungsspanne in Form von Bußgeldverfahren, enthält. Solche Angaben fehlen im Jahresbericht 2004 und sollten im Jahresbericht 2005 enthalten sein.

Wie wichtig die systematische Weiterentwicklung und Weiterverfolgung des Kontrollprogramms ist, wird auch bei einem Blick in den jüngst vom Umweltbundesamt veröffentlichten Abschlussbericht des UBA-Projektes zur Erfassung des Fehlverhaltens bei der Pestizidanwendung sichtbar (siehe Bericht).

¹Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2005): Pflanzenschutz-Kontrollprogramm - Bund-Länder-Programm zur Überwachung des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach dem Pflanzenschutzgesetz - Jahresbericht 2004.

²Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2005): Handbuch Pflanzenschutz-Kontrollprogramm - Bund-Länder-Programm zur Überwachung des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach dem Pflanzenschutzgesetzt, Bund-Länder-Expertengruppe (Hg.)

Carina Weber


Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Januar/Februar 2006

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