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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Neues Gentechnik-Gesetz in Kraft

01.01.2005, Alexandra Baier

Ende November ist durch den deutschen Bundestag ein neues Gentechnik-Gesetz verabschiedet worden, das die EU-Freisetzungsrichtlinie (Richtlinie 2001/18) implementiert. Wichtiger Regelungspunkt ist der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft.

Mit der Kanzlermehrheit des Bundestages konnte Ende letzten Jahres der Einspruch des Bundesrates gegen das Gentechnikgesetz überstimmt werden und somit rechtzeitig mit europäischen Zulassungen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen Planungssicherheit für die Landwirte geschaffen werden. Im Wesentlichen regelt das Gesetz das Nebeneinander von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft und der Landwirtschaft, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut. Das Gesetz enthält mehrere Maßnahmen, die den Schutz des gentechnikfreien Anbaus gewährleisten sollen. So müssen zum Beispiel Landwirte, die Gentechnik anwenden, auch verschuldungsunabhängig für Verunreinigungen in gentechnikfreien Betrieben haften, wenn diese Betriebe wesentliche Beeinträchtigungen erfahren.

Zudem wird ein Bundesregister eingeführt, das grundstücksgenau Angaben zu den Flächen enthält, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Des Weiteren können Naturschutzbehörden bei Beeinträchtigung ökologisch sensibler Gebiete direkt eingreifen, um den Schutz dieser Gebiete vor Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Pflanzen zu gewährleisten.¹

Umwelt- und Naturschutzverbände sind weitgehend zufrieden mit der neuen Regelung, monieren aber, dass der Schutz der Umwelt zu kurz komme. Die ökologisch sensiblen Gebiete seien per Definition auf "Natura 2000"-Gebiete beschränkt, welche nur 2,5% der Fläche Deutschlands ausmachen. Zudem bliebe die Frage offen, wie die zuständigen Behörden die potenzielle Umweltbelastung durch die gentechnisch manipulierten Pflanzen beweisen können, so dass das Anbauverbot für spezifische Gebiete zu rechtfertigen wäre.²

(Alexandra Baier)

¹ BMVEL (2004) Künast: Gentechnikgesetz schafft Klarheit für Verbraucher und Landwirte. Pressemitteilung Nr. 324 vom 26. November 2004: www.verbraucherministerium.de/ index000224542AA211A7B7AD6521C0A8 D816.html, zitiert am 18.01.2005

² Friends of the Earth Europe (2004): Tough GMO law adopted in Germany. In: Biotech Mailout December 2004: 9

(Aus: PAN Germany, Pestizid-Brief Januar/Februar 2005)

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