jump directly to content.
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

Quer Menue

Doppelstandards beim Vertrieb von Pestiziden
Anzeige gegen den Bayer-Konzern wegen fehlender Warnhinweise auf Pestizid-Etiketten

19.10.2016, ECCHR, Kheti Virasat Mission, FIAN Deutschland und PAN Germany

Berlin, 19. Oktober 2016 - Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Bonn Anzeige gegen die Bayer CropScience AG und die Bayer AG erstattet. Der Grund: Die Etiketten von Pestiziden müssen Warnungen über Gesundheits- und Umweltrisiken enthalten. In Europa verkauft der Bayer-Konzern das giftige Produkt Nativo 75 WG mit der Warnung: "kann möglicherweise das ungeborene Leben schädigen". Auf den nach Indien exportierten und dort erhältlichen Produkten fehlt diese Warnung. In einer Ordnungswidrigkeitsanzeige beim Pflanzenschutzdienst der Kammer fordert das ECCHR die Behörde auf, zu prüfen, ob Bayer die Exportregeln für Pestizide verletzt. Der Pflanzenschutzdienst kann ein Bußgeld verhängen, aber auch den Export von Nativo verbieten. Auch die ECCHR-Partnerorganisationen Kheti Virasat Mission aus Indien sowie, FIAN Deutschland und PAN Germany unterzeichneten die Anzeige.

"Die Nativo-Etikettierung ist ein klarer Fall von Doppelstandards beim Pestizid-Export", sagt Carolijn Terwindt vom ECCHR im Namen aller beteiligten Organisationen. "Bayer nutzt die niedrigeren Standards bei Sicherheitsbestimmungen in Indien und setzt darauf, dass die deutschen Behörden den Export nur ungenügend kontrollieren." Es bestehe der Verdacht, dass die fehlenden Warnhinweise für Schwangere eine Ordnungswidrigkeit nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz darstellen. In der Schwangerschaft und beim Stillen werden die giftigen Chemikalien auf die nächste Generation übertragen.

Die Anzeige gegen Bayer stützt sich auf einen Bericht, den das ECCHR im Oktober 2015 bei der Welternährungsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingereicht hat. Nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz dürfen Pestizide nur exportiert werden, wenn sie mit Warnungen über Gesundheits- und Umweltrisiken versehen sind. Außerdem sind Vereinbarungen wie der International Code of Conduct on Pesticide Management und die Guidelines on Good Labelling Practice der FAO zu berücksichtigen.

In Indien ermittelt das Landwirtschaftsministerium wegen der unzureichenden Etikettierung von Nativo gegen das Bayer-Tochterunternehmen Bayer CropScience Ltd (India). Damit reagierte das Ministerium in Neu-Delhi auf eine Petition, die die indische Bürgerbewegung Swadeshi Andolan mit rechtlicher Unterstützung des ECCHR im Dezember 2015 eingereicht hatte. Nach dem indischen Gesetz drohen Bayer-Managern eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.

Gerne stellen wir Ihnen die Anzeige gegen Bayer als pdf zur Verfügung.

Kontakt ECCHR:

Anabel Bermejo, Telefon: + 49 (0)30 - 69819797 / E-Mail: bermejo(at)ECCHR.eu



© 2018 PAN Germany Seitenanfang PAN Germany, validieren