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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Gesundheit geht vor: Hormongifte stoppen!

05.08.2016, PAN Germany

Rinder am WasserMachen Sie mit und unterzeichnen Sie einen dringenden Appell an Bundesumweltministerin Frau Barbara Hendricks und an Bundeslandwirtschaftsminister Herrn Christian Schmidt.
Fordern Sie die Bundesminister auf, die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission für die Identifizierung von hormonschädlichen Pestiziden und Bioziden abzulehnen und Verbesserungen einzufordern.
Sie können den Appell auf folgenden drei Aktionsseiten unterzeichnen (die Unterschriften werden zusammengefasst): als Online-Schreiben beim Umweltinstitut München e.V. oder beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. sowie als Petition bei SumOfUs.
Der Aufruf ist eine gemeinsame Aktion vom Umweltinstitut München e.V., SumOfUs, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), WECF (Women in Europe for a Common Future), HEJSupport (Health and Environment Justice Support) und PAN Germany.

Warum jetzt dieser Appell?
Die Weltgesundheitsorganisation warnt: Hormonschädliche Chemikalien oder kurz EDCs (Endocrine Disrupting Chemicals) sind eine "globale Bedrohung". Brust- und Prostatakrebs, Unfruchtbarkeit, Diabetes und ADHS sind nur einige Erkrankungen, die mit diesen Chemikalien in Verbindung gebracht werden. Verwendung finden Substanzen mit dieser gefährlichen Eigenschaft u.a. als Pestizide, Biozide oder stecken als Inhaltsstoffe in Kosmetika, Kunststoffartikeln und sogar im Thermopapier von Kassenbons.
Anstatt EDCs wie vom Gesetzgeber gefordert endlich aus dem Verkehr zu ziehen, sägt die Europäische Kommission mit ihren aktuellen Kriterienentwürfen an eben diesen gesetzlichen Vorgaben und am verankerten Vorsorgeprinzip. Dies ist ganz im Sinne der Pestizid- und Chemikalienindustrie.
Die Vorschläge der EU-Kommission für das europäische Pestizid- und Biozidrecht vom 15. Juni 2016 verändern eigenmächtig diese Verordnungen und untergraben deren Schutzstandards. Die Hürden für die Einstufung als EDC würden damit unvergleichbar hoch gesetzt. Substanzen würden u.a. erst als EDCs verboten werden können, wenn ihre schädliche Wirkung beim Menschen nachgewiesen ist. Somit besteht die Gefahr, dass Regulierungen viel zu spät erfolgen und Menschen tatsächlich geschädigt werden. Noch kann der skandalöse Vorschlag der EU-Kommission gekippt werden, denn die Mitgliedstaaten müssen darüber entscheiden, ob sie diese Vorschläge unterstützen oder die EU-Kommission zum Nachbessern auffordern. Die Stimme der deutschen Regierung hat großes Gewicht. „Wir appellieren für ein deutsches NEIN zu den Kommissionsentwürfen! Die zuständigen Bundesminister sollten die Zustimmung verweigern und die Umsetzung der - auch von Deutschland rechtskräftig vereinbarten - Verordnungstexte einfordern.“
Die nächsten Debatten werden in den zuständigen Fachausschüssen in Brüssel am 21.-23. September 2016 geführt werden. Unterstützen Sie deshalb JETZT unseren Appell. Werden Sie Teil dieser Aktion und senden Sie mit Ihrer Unterschrift ein deutliches Signal nach Berlin.

Hintergrund
Warum sind hormonell wirksame Stoffe gefährlich?
Hormonell wirksame Substanzen besitzen die Eigenschaft, das empfindliche Hormonsystem von Menschen und Tieren zu stören und damit ernste Erkrankungen auszulösen. Im Körper imitieren oder blockieren sie natürliche Hormone und können so hormonelle Prozesse verhindern oder zur falschen Zeit in Gang setzen. Dies kann die Grundlage für Krankheiten sein, die oft erst viel später im Leben oder sogar erst bei den Nachkommen ausbrechen.
Mehr als 1300 wissenschaftliche Studien bringen hormonell wirksame Chemikalien mit der Zunahme von hormonbedingten Krebsarten wie Brust- oder Hodenkrebs, mit Fruchtbarkeitsstörungen, Diabetes und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern in Zusammenhang. Dies zeigen Auswertungen der anerkannten International Endocrine Society. Hormonelle Schadstoffe wirken schon in geringsten Mengen und gefährden besonders Entwicklungsprozesse während der Schwangerschaft und der Kindesentwicklung. Als Umweltschadstoffe beeinträchtigen sie außerdem die Fortpflanzung und das Verhalten von Wildtieren und bedrohen so Lebensgemeinschaften und Artenvielfalt. Ausführliche Übersichten bieten u.a. der eingangs zitierte WHO/UNEP-Bericht sowie der Weybridge+15-Bericht der europäischen Umweltbehörde.

Welchem Zweck dienen die vorgeschlagenen EDC-Kriterien?
2009 wurde das Europäische Pestizidrecht überarbeitet. Damals einigten sich alle EU Gremien (Rat, Parlament und Kommission) darauf, hormonschädliche Pestizidwirkstoffe nicht mehr zu genehmigen. Ausnahmeregelungen sichern unter bestimmten Bedingungen ihren weiteren Einsatz, z.B. bei Gefahr im Verzuge und fehlenden Alternativen. Um diese Gesetzesregelung umzusetzen, fehlte ein abgestimmtes Verfahren, wie Substanzen mit dieser besonderen Eigenschaft zu identifizieren sind. Deshalb wurde die EU-Kommission damit beauftragt, bis zum Dezember 2013 Kriterien für die Identifizierung hormonell wirksamer Substanzen festzulegen. Im Jahr 2012 wurde dieses Verfahren ebenfalls in der neuen Biozid-Verordnung festgeschrieben, die das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten wie Schädlingsbekämpfungsmittel, Schutzmittel, Desinfektions- und Konservierungsmittel in der EU regelt. Doch die EU-Kommission verzögerte die Festlegung dieser Kriterien über Jahre. Im vergangenen Dezember wurde die Kommission deshalb sogar vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, "ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen zu sein". Nach Jahren der Verzögerung legte die Kommission im Juni 2016 endlich zwei Entwürfe (einen für das Pestizid- und einen für das Biozidrecht) zur Festlegung der EDC-Kriterien vor. Die Entwürfe sind jedoch meilenweit davon entfernt, Menschen und die Umwelt vor diesen Chemikalien ausreichend zu schützen und verfehlen somit den Zweck der Gesetzgebung. Die hohe Beweislast ist absolut unüblich im Chemikalienrecht und entspricht nicht dem in der EU verankerten Vorsorgeprinzip. Bei der Pestizid-Verordnung werden sogar Textänderungen im Gesetzestext vorgeschlagen, die die regulatorischen Vorgaben deutlich verändern und abschwächen. Damit überschreite die Kommission deutlich ihr Mandat, folgert das juristische Gutachten der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse, Darmstadt.
Besonders brisant: Die vorgeschlagenen Kriterien sollen als Blaupause für alle anderen Gesetze herangezogen werden, in denen Chemikalien reguliert werden, z.B. bei Kosmetika, Industriechemikalien oder beim Gewässerschutz. Umso wichtiger ist es, dass jetzt wirkungsvolle Kriterien festgelegt werden, die es erlauben, möglichst alle hormonschädlichen Substanzen zu identifizieren und aus dem Verkehr zu ziehen.

Weitere Informationen
Kein Schutz für Mensch und Umwelt: EU-Kommission legt Vorschläge zur Identifizierung hormonell wirksamer Chemikalien vor (Gemeinsame Presseinformation PAN Germany, WECF vom 15.06.2016)
Endokrine Wirkung von Pestiziden auf Landarbeiter, insbesondere auf Beschäftigte in Gewächshauskulturen und Gärtnereien (PAN Germany, 2013)
Hormonell wirksame Biozide - Warum hochgefährliche Biozide verbannt werden müssen (PAN Germany, 2014)
Endocrine Disrupting Chemicals and Future Generations: Time for EU to Take Action. Opinions from the Scientific Community (PAN Europe, 2016)
Info-Datenbank zu EDCs (PAN Germany)

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