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Lebensmittelkontrollberichte: Schutz vor Rückständen oder Schutz vor unliebsamen Informationen?

28.05.2015, PAN Germany Pestizid-Brief 3-2015, Lars Neumeister

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Interessiert man sich als VerbraucherIn für Schadstoffe oder Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln, könnte man sich zum Beispiel die Lebensmittelberichte des Bundesamtes für Verbraucherschutzes und Lebensmittelsicherheit (BVL) ansehen. Diese sind schön geschrieben und beinhalten eine nette Zusammenfassung der Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung. Nur bei sehr genauem Hinsehen entdeckt man die unangenehmen Informationen.

Liest man in diesen Berichten, bekommt man so beruhigende Sätze geboten, wie "2012 wurden 1.902 Milchproben auf Rückstände geprüft, (…). Gegenüber dem Vorjahr (0,05 %) waren 2012 mit 3 Proben (0,16 %) etwas mehr Proben positiv." (1) Nur 3 von 1902 Proben positiv - das klingt zunächst einmal sehr beruhigend.

Auch Eier scheinen laut BVL Bericht unproblematisch. Dazu heißt es im gleichen Bericht: "709 Hühnereierproben wurden auf Rückstände geprüft, davon 148 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. nicht zugelassene Stoffe, 150 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 478 auf sonstige Tierarzneimittel und 181 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. in der Packstelle entnommen. Insgesamt waren 5 (0,71 %) der untersuchten Proben positiv."

Jeder normale Mensch würde jetzt daraus schließen - die Milch und die Eier sind fast gänzlich frei von Schadstoffen. Reine Naturprodukte. Keine Tierarzneimittel darin, keine Umweltkontaminanten wie Dioxine oder Schwermetalle? Leider ist das nicht so. Alle Hühnereier, die 2012 auf Dioxine & PCB (Umweltkontaminanten) untersucht wurden, enthielten auch Dioxine bzw. PCB. Das wird allerdings erst mit Blick auf die weiteren Tabellen im Bericht deutlich. Auch Milch enthält weit häufiger PCBs als das BVL offenbart. (2)

Der Irrtum, dem LeserInnen des Berichts unterliegen, liegt in der Definition von "positiver Probe". Während die meisten Menschen eine positive Probe als eine Probe mit einem Schadstoffnachweis interpretieren würden, ist für das BVL eine Probe erst dann "positiv", wenn die darin gemessene Stoffmenge den gesetzlich erlaubten Höchstgehalt überschreitet.

Das steht auch im Bericht, allerdings muss man schon etwas genauer gucken, um die Definition zu finden, denn erst eine Suche nach "positiver Rückstandsbefund" erläutert, was sich hinter dem in vielen Fällen nicht näher erläuterten Begriff "positiven Probe" verbirgt. "Als positiver Rückstandsbefund gilt bei als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen und Kontaminanten ein mit einer Bestätigungsmethode abgesicherter quantitativer Befund, bei dem eine Überschreitung von festgelegten Höchstmengen vorliegt." In den Tabellen zum Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) wird gänzlich auf eine Erläuterung verzichtet, was sich unter einer "positiven Probe" verbirgt.

Die Verwendung von "positiven Proben" suggeriert eine bessere Lebensmittelqualität als die tatsächliche, da sie nicht alle Proben beziffert, die Rückstände aufweisen, sondern nur diejenigen, die über ein festgesetztes Maß hinaus belastet und damit nicht einmal mehr verkehrsfähig sind. Belastungen zum Beispiel von Tierarzneimitteln unterhalb der gesetzlich erlaubten Höchstgehalte werden somit nicht unter "positive Probe" aufgeführt und der Eindruck entsteht, dass es solche Belastungen gar nicht gäbe. Dass dies zu einer nicht verantwortungsvollen Desinformation von VerbraucherInnen führt, zeigt sich besonders deutlich an folgendem Beispiel: Gerade im Schadstoffbereich gibt es Stoffe ohne Dosis-Wirkungsbeziehung, bei denen es also gar keine sicheren Höchstgehalte geben kann. Besonders brisant: Für einige besonders giftige Stoffe wie Arsen, Thallium oder für Blei in vielen Lebensmitteln gibt es gar keine Höchstgehalte. Egal wie hoch die Belastung auch wäre, nach BVL Definition gäbe es keine "positive Proben".

Einzig im Bund/Länder-Bericht zum Lebensmittelmonitoring (3) welcher Ergebnisse von etwa einem Zehntel der jährlich untersuchten Proben der Lebensmittelüberwachung enthält, kann man einige Details zu ausgewählten Schadstoffen in ausgewählten Lebensmitteln finden. Hier wurden aber Rückstände von Tierarzneimitteln das letzte Mal 2008 (4) thematisiert.

Was bringen dann überhaupt die Berichte des BVL zum Rückstandskontrollplan (NRKP) und die dazugehörigen Tabellen? Hier drängt sich die Vermutung auf, dass die Berichte nur den einen Zweck haben: Die VerbraucherInnen vor beunruhigenden Informationen über die tatsächliche Belastungssituation unserer Lebensmittel zu schützen. Das ist noch die wohlwollende Interpretation. VerbraucherInnen, die sich aktiv informieren möchten, haben es überaus schwer. Das BVL muss dringend seine Politik der Verbraucherinformation ändern. Daten über die gesamte Belastung müssen verständlich veröffentlicht werden.

(Lars Neumeister)


Anmerkungen

(1) BVL (2014): Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2012. Erscheinungsdatum. 20.08.2014. Nationale Berichterstattung an die EU, NRKP, EÜP. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/03_weitere_berichte/Bericht_2012_8_7_NRKP_etc.html
(2) Auskunft des BVL auf Anfrage des Autors
(3) Webseite des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) "Monitoring": http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/04_Monitoring/lm_monitoring_node.html
(4) Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2008 Lebensmittel-Monitoring http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/01_lm_mon_dokumente/01_Monitoring_Berichte/archiv/lmm_bericht_2008.pdf?__blob=publicationFile&v=5

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