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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Schein-Regulierung von Glyphosat

27.05.2014, Carina Weber

Mit sofortiger Gültigkeit hat das für die Regulierung von Pestiziden zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) "Neue Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat" veröffentlicht. PAN begrüßt, dass endlich auch vom BVL wahrgenommen wird, dass die großflächige Anwendung von Glyphosat problematisch ist. Mit den nun vorgeschlagenen Einschränkungen wird das BVL der Problematik allerdings nicht gerecht. Damit ab sofort die Einträge des zunehmend in der Kritik stehenden Herbizids in das Grundwasser begrenzt werden, wurden zwei Maßnahmen beschlossen:

Erstens dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche nur noch maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 90 Tagen durchgeführt werden – dabei dürfen insgesamt nicht mehr als 3,6 kg Wirkstoff pro Hektar und Jahr ausgebracht werden.

Zweitens sind Spätanwendungen in Getreide nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen bzw. Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung sonst nicht möglich wäre.

Nun stellen sich wichtige Fragen: Reichen diese Maßnahmen? Und WER WIRD DIES KONTROLLIEREN? Werden jetzt die Mitarbeiter der Pflanzenschutzämter oder der örtlichen Polizei Feldbeobachtung betreiben, um zu kontrollieren, wieviel und wo Landwirte glyphosathaltige Pestizide ausbringen? Werden sie Feld-Begehungen machen, um zu sehen, ob nur Teilflächen mit Zwiewuchs gespritzt wurden? Werden sie in Zukunft die Angaben über die Vermarktung von Pestiziden überprüfen, um zu sehen, ob es einen Einbruch beim Verkauf von glyphosat-haltigen Mitteln gibt? Werden sie Wasserproben nehmen, um zu überprüfen, ob ihre Modellrechnung stimmt? Das BVL geht nämlich anhand von Modellrechnungen davon aus, "dass mit der vorgenommenen Begrenzung des Wirkstoffaufwandes die Einträge (ins Grundwasser) über diesen Pfad unterhalb des Grenzwertes von 0,1 µg/L bleiben."

Diese neuen Anwendungsbestimmungen sind ein erneutes Beispiel dafür, wie wenig behördlicher Spielraum offensichtlich existiert, wenn es um Maßnahmen zur Verbesserung der Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft geht. Glyphosat ist eine der zentralen Säulen des chemischen Pflanzenschutzes. Ein weiter bestehendes Problem ist die großflächige Ausbringung. Der Bundesrat hatte ein grundsätzliches Sikkationsverbot gefordert – das BVL gewährt nur Einschränkungen. Auch die Verwendung durch Laien im Haus- und Kleingarten wird weiterhin nicht untersagt.

Wer nicht will, dass jeder von uns auch in Zukunft Rückstände von Glyphosat in seinem Körper hat und wer nicht will, dass durch den massiven Einsatz von Totalherbiziden wie Glyphosat der Bodenvorrat an Wildsamen weiter zurückgeht und der bereits weit fortgeschrittene Rückgang an Wildkräutern auf unseren Äckern sich weiter zuspitzt – mit erheblichen Folgen für die Bestände von Bestäubern und Vögeln der Agrarlandschaft – dem ist mit dieser Einzel-Maßnahme nicht einmal ansatzweise geholfen, sondern nur mit einem Glyphosat-Verbot und einer grundsätzlichen Abkehr von einem Agrarsystem, das am Tropf der chemischen Industrie hängt.

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