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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Verabschiedung des Nationalen Pestizid-Aktionsplans: Keine Abkehr von der Pestizid-Abhängigkeit

10.04.2013, PAN Germany Presse-Information

Download der Presseinformation vom 10.04.2013 (pdf-file, 69 kb)

Heute hat das Bundeskabinett den Nationalen Pestizid-Aktionsplan (NAP) der Bundesregierung beschlossen. Damit geht ein langer Prozess zu Ende, der vor allem gezeigt hat: Ohne einen grundlegenden ökologischen Umbau der Landwirtschaft wird der Aktionsplan zur Reduktion der Pestizid-Risiken, -Auswirkungen und -Abhängigkeiten sein Ziel verfehlen.

Der NAP hat das Ziel, die negativen Auswirkungen der Verwendung von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern und Methoden und Verfahren zu fördern, um die vorherrschende immense Abhängigkeit von der Verwendung von Pestiziden zu verringern. Aus Sicht des Pestizid Aktions-Netzwerkes e.V. (PAN Germany), das den NAP-Prozess viele Jahre kritisch begleitete, ist nicht zu erkennen, dass der heute vom Kabinett beschlossene Plan die richtigen Prioritäten setzt, um diese Ziele zu erreichen.

Der NAP stellt einleitend zu Recht fest, dass es trotz sachkundiger Anwendung von Pestiziden zu Schäden an Bienen und Wirbeltieren kommt, Rückstandshöchstgehalte für Pestizidwirkstoffe in Lebensmitteln überschritten werden und Pestizide unsere Gewässer belasten. Doch scheinen diese Schäden und Belastungen nicht ernst genommen zu werden. So wurde zwar, wie von PAN eingefordert, das Globalziel, die Risiken durch die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel für den Naturhaushalt um 30% zu verringern, wieder aufgenommen. Doch gleichzeitig wurde der Bezugszeitraum für dieses Ziel möglichst weit in die Vergangenheit gelegt. "So kann man zwar eine zügige Reduktion der Pestizid-Risiken auf dem Papier errechnen, aber was wir brauchen, ist eine reale Entlastung von Mensch und Natur", so Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany.

Auch bezüglich des dringend erforderlichen, besseren Schutzes von Bienen vor Pestiziden bleibt der NAP unambitioniert. So ist die Reduktion der Belastung von blütenbestäubenden Insekten mit Pflanzenschutzmitteln zwar als Ziel aufgenommen worden, doch fehlt jede Präzisierung, wie stark die Belastung zurückgehen soll und bis wann dies zu erfolgen hat. Hier wird der NAP den Anforderungen der Pestizid-Rahmenrichtlinie nach quantitativen Vorgaben und Zeitplänen nicht gerecht.

Auch wer als Verbraucher einen besseren Schutz vor Mehrfach-Belastungen in Lebensmitteln oder als Anwohner mehr Hilfe bei Pestizid-Abdrift erwartet hat, wurde enttäuscht. Carina Weber: "Im Zusammenhang mit dem Schutz unbeteiligter Dritter hatten wird gehofft, dass der NAP genutzt wird, um endlich eine längst überfällige zentrale Anlaufstelle für von Pestizid-Abdrift betroffene Menschen einzurichten. Dies ist jedoch nicht vorgesehen."

Im Vergleich zu vorherigen Entwürfen hat der NAP durchaus an Qualität gewonnen. Doch die Ausweitung der Fruchtfolge als eine der wirksamsten Maßnahmen im vorsorgenden Pflanzenschutz wurde nicht aufgenommen. So bleibt das Eingeständnis im NAP, dass enge Fruchtfolgen Schadorganismen fördern und zu einer vermehrten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln führen, ohne Konsequenzen.

(414 Wörter, 3311 Zeichen)

Kontakt: Susan Haffmans, Tel. 040-399191025, E-Mail: susan.haffmans(at)pan-germany.org

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