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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Erneut befristete Zulassung verbotener Pestizide

22.03.2012, PAN Germany Presse-Information

Download der Presseinformation vom 22.03.2012 (pdf-file, 30 kb)

Für konventionelle Maisbauern mag es eine gute Nachricht sein, für Imker, Natur- und Umweltschützer ist es eine schlechte: Wie auch schon 2010 und 2011, hat das für Ausnahmegenehmigungen für Pestizide zuständige Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auch in diesem Jahr das Insektizid Santana wieder befristet zugelassen.

Die befristete Zulassung zur Drahtwurmbekämpfung im Mais erfolgte als "Zulassung für Notfallsituationen". Diese EU-weite Regelung erlaubt eine auf 120 Tage begrenzte Zulassung von Pestizidprodukten, die längst verboten sind oder die für bestimmte Kulturpflanzen eigentlich nicht zugelassen sind, für den Fall, dass eine "Gefahr anders nicht abzuwehren ist". Rechtsgrundlage hierfür ist seit Juni 2011 Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Santana wurde jetzt zum dritten Mal in Folge über die Notfallregelung zugelassen. "Unter dem Deckmantel der Notfallsituation werden Jahr für Jahr Ausnahmen für verbotene Pestizide genehmigt. Hier wird den ökonomischen Interessen Einzelner Vorrang vor Umwelt- und Naturschutz eingeräumt und das zu einem volkswirtschaftlich fragwürdigen Preis" so Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany.

PAN kritisiert seit längerem diese Praxis. Eine 2011 europaweit durchgeführte Auswertung der Genehmigungen in Notfallsituationen zeigt, dass entgegen der Absicht, hier Ausnahmen zu regeln, die Genehmigungen für Notfallsituationen in den letzten 4 Jahren von 59 auf 310 gestiegen sind.

PAN-Agrarexpertin Susan Haffmans: "Für die Imker ist es nur ein schwacher Trost zu wissen, dass Santana nur begrenzt und unter Auflagen ausgebracht werden darf. Sie müssen sich im Zweifelsfall entscheiden, ob sie mit ihren Bienenkästen fliehen oder bleiben und hoffen, dass es zu keiner akuten oder chronischen Vergiftung ihrer Völker kommt".

Das Mittel "Santana" ist ein Mikrogranulat mit dem sehr bienengiftigen Wirkstoff Clothianidin. 2008 war er für das Massensterben von 11.500 Honigbienenvölkern und einer unbekannten Anzahl von Wildbienen in Deutschland verantwortlich. Damals wurden die Bienen durch die Stäube beim Aussäen des behandelten Saatguts kontaminiert. Längst ist bekannt, dass die wasserlöslichen, systemischen und hoch bienengiftigen Neonicotinoide, zu denen Clothianidin zählt, nicht am Ort ihrer Ausbringung verweilen, sondern sich überall in der Pflanze verteilen. Auf diese Weise können Honig- und Wildbienen auch über belasteten Nektar und Pollen mit dem Wirkstoff in Kontakt kommen. Auch die Kontamination über das sogenannte Guttationswasser wird zunehmend als Problem erkannt. Hierbei handelt es sich um kleine Tropfen, die von Pflanzen bei bestimmten Temperaturen ausgeschieden werden, die erhebliche Pestizidkonzentrationen aufweisen können und von den Bienen zur Deckung ihres Flüssigkeitsbedarfs aufgenommen werden.

(387 Wörter, 2868 Zeichen)

Für Nachfragen: Susan Haffmans, susan.haffmans(at)pan-germany.org, Tel. 040-3991910-25

Hintergrundinformationen zu Zulassungen für Notfallsituationen des BVL

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