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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Kommission empfiehlt Definition zu Nano-Materialien

31.10.2011, PAN Germany, Susanne Smolka

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief September/Oktober 2011

Auf Empfehlung der EU-Kommission vom 18. Oktober 2011 für eine Definition zu Nano-Materialien1 hatten Umweltschutz-Organisationen ebenso wie die Industrie bereits gewartet. Bei den Umweltschutzgruppen überwiegt jedoch die Enttäuschung2.

Nach der Definition der EU-Kommission gelten alle Materialien, deren Hauptbestandteile eine Größe zwischen 1 und 100 Milliardstel Metern (nm) haben, als "Nano-Materialien". Ein Nano-Material ist "ein natürliches, bei Prozessen anfallendes oder hergestelltes Material, das Partikel in ungebundenem Zustand, als Aggregat oder als Agglomerat enthält, und bei dem mindestens 50% der Partikel in der Anzahlgrößenverteilung ein oder mehrere Außenmaße im Bereich von 1 nm bis 100 nm haben." Das Europäische Umweltbüro kritisiert, es sei völlig unverständlich, warum die EU-Kommission von den Empfehlungen des wissenschaftlichen Ausschusses (mit dem Titel "Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken") so erheblich abweicht, der die Schwelle bei einer Bestandteilmenge von 0,15% Partikeln unter 100 nm empfahl.

Positiv bleibt die Tatsache, dass nun immerhin eine Definition vorliegt, um die Gesetzgebung anzupassen und endlich legislative Entscheidungen zu ermöglichen. Zudem ist eine Überprüfung der Definition für 2014 vorgesehen.

(Susanne Smolka)


1 EC (2011): Was ist ein "Nano-Material"? Europäische Kommission legt erstmals gemeinsame Definition vor. Pressemitteilung, 18.10.11: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1202&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
1 EEB (2011): Nano definition too narrow says EEB. Press Release, 18.10.11: http://www.eeb.org/index.cfm/news-events/news/nano-definition-too-narrow-says-eeb/

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