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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Biozid-Verordnung: Zweite Lesung gestartet

30.09.2011, PAN Germany, Susanne Smolka

Aus: PAN Germany Pestizid Brief Juli / August 2011

Ende August 2011 begann die zweite Lesung der neuen EU-Biozid-Verordnung. Zehn Umwelt- und Verbraucherschutzverbände sprachen sich unter der Federführung von PAN Germany in einer gemeinsamen Empfehlung für Verbesserungen des vorliegenden Ratsentwurfs aus1.

Die zweite Phase der Verhandlungen um eine neue Verordnung zum Inverkehrbringen und zur Verwendung von Biozid-Produkten ist eingeläutet. Zwar konnte der Kommissionsvorschlag im Rahmen der Ersten Lesung durch zahlreiche Änderungsvorschläge der EU-Parlamentarier hinsichtlich des Umwelt- und Gesundheitsschutzes deutlich verbessert werden. Allerdings gilt es nun, diese positive Entwicklung auch gegenüber der Position des Ministerrates zu verteidigen und, wo möglich, zu verbessern. PAN Germany hat hierzu die Gemeinsame Position des Umweltministerrates vom Juni 2011 ausgewertet. Neben einigen positiven Vorschlägen wie z.B. jenem zur Kennzeichnung der mit Bioziden ausgerüsteten Erzeugnisse, schwächt der Ratsentwurf zahlreiche in der Ersten Lesung beschlossene Änderungen wieder ab.

Besonders augenfällig ist die Abschwächung der Ausschlussverfahren von besonders gefährlichen Biozid-Wirkstoffen. Der Rat öffnet die Tür für zahlreiche Ausnahmen, um Wirkstoffe auf dem Markt halten zu können, die eigentlich aufgrund ihrer hohen Gefährlichkeit nicht mehr genehmigungsfähig wären. Ebenso wird die Festlegung von Substitutionsplänen durch die Mitgliedsstaaten abgelehnt. Die zukunftsweisenden Konzepte von Substitution und vergleichender Bewertung werden nur halbherzig von den Umweltministern der Mitgliedsstaaten unterstützt. Sie bleiben weit hinter den Regelungen der neuen Pestizid-Gesetzgebung zurück. Überraschend ist die uneingeschränkte Unterstützung dieser Abschwächungen durch die EP-Berichterstatterin Christa Klass, die mit ihren Empfehlungen versucht, das Votum ihrer KollegInnen im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments aus der Ersten Lesung zu kippen.

Demgegenüber positiv ist die Unterstützung der Berichterstatterin Klass zu werten, das Nachhaltigkeitskonzept bei der Biozid-Verwendung zu stärken und die Entwicklung einer Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Biozid-Produkten zu unterstützen. Obwohl die meisten Biozid-Produkte bis spätestens 2020 einer EU-weiten Zulassung unterzogen werden sollen, hält der Ministerrat eine EU-weite Harmonisierung der Verwendungsregeln nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit für nicht notwendig und hat entsprechende Passagen aus ihrer Position gestrichen.

Weitere für die NGOs wichtige Empfehlungen zielen auf die Verbesserung von Transparenz, Berichterstattung und Kennzeichnung im Ratsentwurf ab. Zudem sind gesonderte Regeln zum Umgang mit der Nano-Technologie wichtig. Hier bedarf es besonderer Vorgaben zur Risikoabschätzung und Kennzeichnung (vgl. Artikel zum SRU-Sondergutachten in dieser PB-Ausgabe). Ebenso sollten die Rechte einzelner Mitgliedsstaaten verteidigt werden, damit sie angemessen und begründet Zulassungen durch gegenseitige Anerkennung oder durch Gemeinschaftszulassungen widersprechen können.

Bis zum 12.9.11 konnten Mitglieder des EP-Umweltausschusses Änderungsvorschläge zu den Empfehlungen der Berichterstatterin einbringen, über die am 4.10.11 abgestimmt werden wird. Danach beginnt sehr schnell das Trialog-Verfahren, während dessen die drei europäischen Gremien Kommission, Rat und Parlament einen endgültigen Kompromiss des Gesetzestextes aushandeln werden. Es wird beabsichtigt, eine Einigung bis Ende November 2011 zu erzielen.

(Susanne Smolka)

1 Joint NGO recommendations for EP ENVI Committee's 2nd reading on the biocide regulation (COM (2009)267), 06.09.2011. Download: http://www.pan-germany.org/ download/ biocides/NGO_recom_biocide-regulation_110906.pdf

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