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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Ebnet das Honig-Urteil des EuGH den Weg in ein GVO- freies Europa?

30.09.2011, PAN Germany, Susan Haffmans

Aus: PAN Germany Pestizid Brief Juli / August 2011

Am 6. September 2011 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil, dass auch Honig, der geringste Spuren Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, nur mit einer entsprechenden Zulassung zur Vermarktung in den Verkehr gebracht werden darf.1 Damit wurde das Recht aller Imker in Europa gestärkt, auch zukünftig Honig ohne gentechnische Verunreinigungen herstellen zu dürfen. PAN begrüßt das Urteil, weil damit die gentechnikfreie Landwirtschaft und das Verursacherprinzip gestärkt werden.

Das Urteil ist der vorläufige Höhepunkt eines langen Rechtsstreits. Wir erinnern uns: 2008 entsorgte Imker Karl Heinz Bablok seine gesamte Jahreshonigernte in der Müllverbrennungsanlage.2 In seinem Honig waren Spuren des gentechnisch veränderten Mais MON 810 nachgewiesen worden. Die Bienen hatten den Pollen der gentechnisch veränderten Maispflanzen des US-Gentechnikkonzerns Monsanto eingetragen, die auf staatlichen Versuchsflächen in Bayern angebaut wurden. Das Verwaltungsgericht Augsburg räumte damals den Interessen Bayerns und des Konzerns Monsanto einen höheren Stellenwert ein, als den Interessen des Imkers. Daraufhin organisierte sich das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik, das die Klage des Imkers unterstützt und auch die Chronik des Rechtsstreits dokumentiert und online gestellt hat.3 Das deutsche Gericht nutzte jene Möglichkeit, die für Gerichte der Mitgliedstaaten besteht, in einem bei ihnen anhängigen Rechtsstreit dem Gerichtshof Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts zu stellen. Mit seinem Urteil ist der EuGH dieser Anfrage nachgekommen. Es ist nun Sache des nationalen Gerichts, über die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des EuGH zu entscheiden.

Wenngleich der gentechnisch veränderte Pollen im Honig den Europäischen Richtern zufolge seine Fortpflanzungsfähigkeit verloren hat, ist Honig, der solchen Pollen enthält, im Sinne der EU-Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel4 ein Lebensmittel, das aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellte Zutaten enthält und damit zulassungspflichtig.

In seinem Urteil machte der EuGH deutlich, dass die Gefahr für die menschliche Gesundheit, der mit der Verordnung über genetisch veränderte Lebensmittel vorgebeugt werden soll, nicht davon abhängt, ob der betreffende Stoff (in diesem Fall der GVO Pollen) absichtlich hinzugefügt oder zufällig eingetragen wurde.5 Das Urteil stärkt hier wesentlich den vorsorgenden Verbraucherschutz.

Für den in Deutschland laufenden Prozess bedeutet das Urteil des EuGH, dass Imker Karl Heinz Bablock nun endlich die Möglichkeit hat, Schadensersatz für die Entsorgungskosten, den entgangenen Verkaufserlös und den Ertragsausfall vom Freistaat Bayern einzuklagen. Der Fortgang des Prozesses wird weiter aufmerksam von Imkern, Verbrauchern, Landwirten und der Saatgut- und Pestizidindustrie verfolgt werden.

Doch das Urteil bleibt in seinen Folgen nicht auf Deutschland beschränkt. Mit Spannung werden die möglichen Auswirkungen auf den internationalen Honigmarkt und den Anbau genetisch veränderter Pflanzen beobachtet. In Deutschland ist der Anbau des genetisch veränderten MON810 Mais verboten. Anders sieht es in anderen EU Ländern aus: Fast die Hälfte des in der EU angebauten GVO-Mais wächst in Spanien. Was wird also aus dem spanischen Honig, wenn er GVO-Pollen enthält? Mit welchen Konsequenzen müssen Imker in Spanien rechnen? An wen stellen sie Regressansprüche für den Fall, dass ihrem Honig ebenfalls die Verkehrsfähigkeit entzogen wird. Neben der Frage, wie sich das Urteil auf die Honigproduzenten und die Honig verarbeitende Lebensmittelindustrie auswirken wird, ist aus Sicht des Anbaus und vieler Gentech-Gegner die spannendste Frage, ob das Urteil dazu beitragen wird, den Anbau genetisch veränderter Pflanzen einzudämmen. Nur gut die Hälfte des in Europa konsumierten Honigs stammt auch aus Europa. Für Deutschland liegt der Selbstversorgungsgrad mit Honig mit rund 20% sogar noch weit unter dem europäischen Durchschnitt. Mit rund 500.000 Tonnen Honig jährlich ist Europa weltweit größter Honigimporteur.6 Eines der Hauptexportländer ist Argentinien, das jährlich 90% seiner Honigernte exportiert7. Gleichzeitig zählt Argentinien zu den Ländern mit den größten Anbauflächen genetisch veränderter Pflanzen. 2010 belief sich dort die mit genetisch veränderten Pflanzen angebaute Fläche auf 22,9 Millionen Hektar, dies entspricht knapp der Fläche Großbritanniens. Weltweit beläuft sich die mit Gentech-Pflanzen bestellte Fläche auf 148 Millionen Hektar.8 In Deutschland besteht derzeit eine Zulassung für GVO-Kar-toffeln und GVO-Zukkerrüben. EU-weit sind weitere, zahlreiche Gentech-Pflanzen zugelassen, darunter verschiedene Raps-, Blumen-, Mais-, Baumwoll- und Sojapflanzen.9 Ob es einen Unterschied macht, ob die entsprechende GVO-Pflanze, deren Pollen im Honig nachgewiesen wird, eine Zulassung als Lebensmittel hat, oder nicht, darüber wird noch gestritten. Die Beantwortung der Frage ist entscheidend, wenn es zu klären gilt, ob ein Honig seine Verkehrsfähigkeit verliert oder nicht. Und davon wiederum wird abhängen, ob und wie viele Imker Regressanforderungen stellen können.

Bienen halten sich nicht an festgesetzte Abstandsauflagen. In der Theorie heißt dies: Je mehr Fläche mit gentechnisch veränderten Pflanzen bestellt ist, die als Nahrungspflanzen für Bienen dienen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Honig mit GVO-Pollen belastet ist. Aber selbst wenn es zu Einfuhrverboten im großen Stil kommen würde, bleibt offen, ob dies Auswirkungen auf den Vormarsch der Gentech-Landwirtschaft in Ländern wie Argentinien oder den USA hätte. Zu wünschen wäre es allemal.

(Susan Haffmans)

1 Urteil des EuGH online unter http://curia. europa.eu/jurisp/cgibin/form.pl?lang= DE&Submit=rechercher&numaff=C-442/09
2 Haffmans, Susan (2008): Gentechnik: Honig verbrannt. PAN Germany Pestizid-Brief, September/Oktober 2008
3 http://www.bienen-gentechnik.de/gen/gen. speisemais/index.html
4 Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl.L 268,S.1).
5 Gerichtshof der Europäischen Union: Pressemitteilung Nr. 79/11. Luxemburg 6.9.2011. online unter: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2011-09/cp110079de.pdf
6 Europäische Kommission (2006): World and Community Situation 1997-2005. VI/3018/96 Rév. 10.10.07.2006 http://ec.europa.eu/agriculture/markets/honey/sit97_05.pdf
7 FAO Statistik für Honig 2009: http://faostat. fao.org/site/339/default.aspx
8 http://www.transgen.de/anbau/eu_international/531.doku.html
9 http://www.transgen.de/zulassung/gvo/

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