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Pestizidindustrie kippt Ruhen der Clomazone-Zulassung

12.09.2011, Carina Weber, PAN Germany

Die Pestizid-Zulassung nach Vorgabe der EU-Gesetzgebung wird oft als Mensch und Umwelt schützend und vorbildlich dargestellt. Gleichwohl treten immer wieder offensichtliche Schäden durch Pestizide auf und müssen Zulassungen zurückgezogen werden - wie jüngst im Falle Clomazone. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veranlasste das Ruhen der Zulassung für die Anwendung Clomazone-haltiger Pestizid-Produkte. Damit sollten Präparate mit sofortiger Wirkung weder verkauft, noch eingesetzt werden dürfen. Die Zulassungsinhaber dieser Pestizide legten jedoch erfolgreich Widerspruch ein. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Damit dürfen die Mittel jetzt doch weiter verkauft und angewendet werden.

Insgesamt acht Mittel sind von der Entscheidung des BVL und dem stattgegebenen Widerspruch gegen die BVL-Entscheidung betroffen: Brasan, Centium, Cirrus, Colzor, CSD 36, Echelon, Gamit 36 CS und Nimbus. Als Grund für das Ruhen der Zulassung gab das BVL an, dass Anwohner von mit Clomazone behandelten agrarischen Flächen in Mecklenburg-Vorpommern sich infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen beschwert hatten. Das BVL sah sich aufgrund der gemeldeten Probleme der Anwohner zudem veranlasst, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) um eine Bewertung der gesundheitlichen Aspekte zu bitten. Dies geschah, obwohl alle Pestizid-Han­dels­pro­dukte mit dem Wirkstoff Clomazone die Prüfung und Zulassung nach geltender Gesetzgebung durchliefen.

Dass Clomazone-haltige Pestizid-Produkte problematisch sind, ist lange bekannt. So bemängelte PAN Germany etwa in einer Presseerklärung vom 22.7.2002 die damalige Wiederzulassung des Clomazone-haltigen Mittels Brasan, das im Herbst 2001 einen Pestizidskandal ausgelöst hatte. PAN Germany kritisierte die Wiederzulassung, weil damit gegen den vorsorgenden Umwelt- und Verbraucherschutz verstoßen würde und erneute Schäden durch das Mittel zu erwarten seien. Im Septem­ber 2001 hatte die fahrlässige Ausbringung von Brasan in Mecklenburg-Vorpommern zu Gesundheitsbeschwerden und Ernteausfällen geführt.. Die Zulassung des stark flüchtigen Mittels endete im Dezember 2001. Die Zulassungsbehörde (damals noch die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, BBA) entschied jedoch die Widerzulassung des umstrittenen Mittels. Das Umweltbundesamt (UBA) kritisierte damals als Einvernehmensbehörde der Pestizidzulassung die Widerzulassung als rechtswidrig, da die von der BBA vorgegebenen Anwendungsbestimmungen für Brasan den Schutz des Naturhaushaltes nicht gewährleisten würden.

Der Herbizid-Wirkstoff Clomazone stört die Bildung des Blattfarbstoffs Chlorophyll. Dadurch verfärben sich grüne Blätter weiß. Kommt es zur Abdrift oder Verflüchtigung des Wirkstoffs von dem behandelten Feld zu Nachbarflächen, kann dieser Effekt dort Schäden und Ernteausfälle verursachen. Das BVL legte mit der Zulassung der Mittel zur Reduzierung der Risiken detaillierte Auflagen fest. Durch diese konnten aber offensichtlich Schäden auf Nachbarflächen und sogar auch gesundheitliche Probleme nicht langfristig verhindert werden.

EG-Sicherheitsdatenblätter für Clomazone-haltige Mittel geben deutliche Hinweise auf mögliche Probleme. Zum Beispiel jenes für das Handelsprodukt Brasan (überarbeitet am 10.11.2010), das unter anderem folgende Gefahrenhinweise aufführt:

  • Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
  • Gesundheitsschäden beim Einatmen
  • Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
  • Gefahr ernster Augenschäden
  • Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
  • Sehr giftig für Wasserorganismen
  • Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
Die für den Gesundheits- und Konsumentenschutz in der Europäischen Kommission zuständige Behörde SANCO wies in ihrem im September 2007 veröffentlichten Review Report zu Clomazone darauf hin, dass die EU-Mitgliedsstaaten eine besondere Aufmerksamkeit der Sicherheit der Anwender widmen sollten, und dass Maßnahmen zur Risikominderung auch mit Blick auf Nichtzielorganismen notwendig seien. Die Anrainer der mit Clomazone behandelten Felder werden darin nicht erwähnt.

PAN Germany forderte bereits nach den Gesundheitsbeschwerden und Ernteausfällen durch Clomazone 2001 die endgültige Rücknahme solcher Mittel vom Markt. Deshalb gilt diese Forderung nach den erneuten Vorfällen umso nachdrücklicher.

(Carina Weber, PAN Germany, 12.9.2011)

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