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Biozidrisiken mindern - aber wie?

28.02.2011, PAN Germany, Susanne Smolka

Aus: PAN Germany PestizidBrief Januar/Februar 2011

Eine neue Studie beschäftigt sich im Auftrag des Umweltbundesamtes mit der Frage, wie Risikominderungsmaßnahmen für den Umweltschutz im Zulassungsverfahren für Biozide aussehen könnten. Exemplarisch wurden die Produktarten Holzschutzmittel und Insektizide von den Autoren unter die Lupe genommen.1

Biozidprodukte dürfen nicht zugelassen werden, wenn bei ihrer Verwendung unakzeptable Risiken für Mensch und Umwelt auftreten können. Werden solche Risiken befürchtet, muss das Risikomanagement reagieren. Dies sollte geschehen, bevor das Mittel in die Verkaufsregale gelangt. Als Instrumente kommen verschiedene Risikominderungsmaßnahmen (RMM) in Frage, die auf unterschiedlichen Ebenen zum Tragen kommen: angefangen bei der Wirkstoffprüfung, über das konkrete Zulassungsverfahren von einzelnen Produkten bis hin zu nachgeschalteten Verwendungsbeschränkungen oder Empfehlungen der "besten Praxis". Die RMM können in andere Rechtsbereiche hineinwirken, z.B. in den Arbeitsschutz. Dies ist die Theorie.

In der Praxis existieren Schwierigkeiten, eine abgestimmte Strategie bei der Wahl praktikabler RMM zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU Kommission zu entwickeln. Die Diskussionen über eine einheitliche Vorgehensweise dauern bereits über 10 Jahre. So möchte die EU-Kommission im Genehmigungsverfahren für Biozidwirkstoffe am liebsten noch keine RMM vorgeben, sondern diese wichtigen Entscheidungen lieber auf die Ebene der Produktzulassung konzentrieren. Die Mitgliedstaaten sollen letztlich erst für den Zeitpunkt des konkreten Inverkehrbringens von Biozidprodukten passende RMM festlegen. Einige Mitgliedsstaaten sind jedoch der Meinung, dass bereits bei der Prüfung von Wirkstoffen RMM ansetzen sollten und befürchten Abstimmungsprobleme zwischen den Mitgliedsstaaten bei der Produktzulassung.

So hat bei der gegenseitigen Anerkennung von Zulassungen oder bei der derzeit diskutierten EU-weiten Zulassung von Biozidprodukten jeder Mitgliedsstaat nur eine enge Frist für die Anerkennung einer Produktzulassung aus einem anderen Land. Mit der Anerkennung einer Zulassung müssen dann auch die festgelegten RMM des anderen Landes übernommen werden. Werden diese als nicht ausreichend erachtet, um die eigenen nationalen Schutzstandards zu sichern, beginnt ein aufwändiges Verfahren, um die eigenen RMM im eigenen Land umsetzen zu dürfen. Ohne vorherige Harmonisierung droht somit ein ständiger Diskurs zwischen den Mitgliedsstaaten sowie zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission bzw. zukünftig der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA).

Eine vorherige Abstimmung der befassten Behörden zu praktikablen RMM wäre sehr wünschenswert. Einen Beitrag dazu soll die neue Studie, herausgegeben vom Umweltbundesamt liefern. Sie vergleicht und bewertet die Praktikabilität der von Behörden, Industrie und Biozid-Anwendern vorgeschlagenen RMM mit speziellem Augenmerk auf Holzschutzmittel und Insektizide.

Ein Beispiel von RMM auf der Wirkstoffebene ist die vergleichende Risikobewertung, die im günstigsten Falle den Ausschluss eines besonders gefährlichen Wirkstoffs von der weiteren Verwendung in Biozidprodukten bedeutet. Ein anderes Beispiel wäre die Beschränkung auf professionelle Verwendungen von Produkten mit einem problematischen Wirkstoff.

Auf der Produktebene wären RMM beispielsweise die Wahl der Applikationsform (Köder statt Spray), die Risikokommunikation über das Sicherheitsdatenblatt oder auch über die Produkt-Kennzeichnung.

In der anschließenden Phase der Verwendung, für die es bislang kein EU-harmonisiertes Rechtsinstrument gibt, kommen RMM wie die Entwicklung von Leitlinien zur guten oder besten Praxis beispielsweise im integrierten Schädlingsmanagement zum Tragen. Eine weitere wichtige RMM wäre die Informationsverbreitung und Stärkung des Risikobewusstseins bei den Verbrauchern oder die fachliche Qualifizierung professioneller Anwender. Solche Maßnahmen sollten sich nach Auffassung der Autoren nicht nur auf die Biozidverwendung begrenzen, sondern den Gebrauch von biozidausgerüsteten Erzeugnissen mit einbeziehen. Insofern plädieren die Autoren für eine Kennzeichnungspflicht solcher Erzeugnisse.

Weitere Empfehlungen sind unter anderem die Entwicklung harmonisierter Leitlinien mit wirksamen RMM für jede Produktart (bislang liegt entsprechendes nur für Rodentizide mit Antikuagulantien vor). Es sollten zudem mehr Aktivitäten im Umweltmonitoring erfolgen, um Risikoindikatoren für Biozide zu identifizieren. Darüber ließe sich dann der Erfolg von RMM quantifizieren. Ebenso könnten Markt- und Verwendungsstatistiken dazu dienen, solche RMM zu bewerten, die dazu dienen, die Biozidverwendung auf das notwendige Maß zu reduzieren. Hierzu wird empfohlen, die Biozide in die neue Statistik-Verordnung der Europäischen Union (1185/2009/EG) einzubeziehen. Sie wurde für Pestizide und Biozide entwickelt, ist derzeit aber nur für Pestizide in Kraft getreten.

Letztlich wird darauf hingewiesen, dass für Biozide ein Rechtsinstrument zur Regelung der nachhaltigen Verwendung geschaffen werden sollte, um einen Rechtsrahmen für die Harmonisierung von RMMs auf dieser Ebene zu schaffen. Ein mögliches Instrument könne die Pestizid-Rahmenrichtlinie 2009/ 128/EG sein, die für Biozide geöffnet werden könnte. Eine weitere Option ist eine neue Rahmenrichtlinie für Biozide.

Die Schlussfolgerungen der Studie stützen die von PAN Germany formulierten Forderungen zur Novellierung des europäischen Biozidrechts. Bezug nehmend auf die derzeitigen politischen Debatten bleibt eine große Skepsis, ob die Empfehlungen der Studie in absehbarer Zeit in konkrete Aktionen umgesetzt werden. Die Zeit drängt aber, denn bald wird der "Run" auf Produktzulassungen beginnen. Ein Risikomanagement ohne Konzept und Überprüfbarkeit ist jedoch nicht akzeptabel.

(Susanne Smolka)

1Gartiser, S. & I. Jäger (2011): Efficiency and practicability of risk mitigation measures for biocidal products - Wood preservatives and insecticides. Umweltbundesamt (Hg.), UBA-Texte 01/11. Download unter: http://www.uba.de/uba-info-medien-e/4053.html.

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