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1,3-D: Erlaubt ist, was gefällt?

23.12.2010, PAN Europe, Hans Muilerman

Aus: PAN Germany PestizidBrief November/Dezember 2010

PAN Europe kämpft derzeit gegen die Zulassung des gefährlichen Pestizids 1,3-D für den Einsatz in der EU-Landwirtschaft. Die Industrie und einige Mitgliedsstaaten wollen sich Schlupflöcher alter EU-Gesetzgebung zu Nutze machen und eine Zulassung für die auch unter Telone oder DCP bekannte Substanz durchsetzen.

Ein Bericht von Hans Muilerman, PAN Europe Chemical Officer.


Hintergrund

1,3 Dichloropropene (auch 1,3-D, Telone oder DCP genannt) ist ein Pestizid, das über Jahrzehnte in der Landwirtschaft zur Sterilisierung von Böden genutzt wurde. Die Substanz kam vor allem in Monokulturen zum Einsatz, die über Jahre einen Boden "erzeugten", der voller Schädlinge für die betreffenden Kulturpflanzen war. Mit 1,3-D konnte der Boden alle drei bis vier Jahre "in die Ausgangsposition" versetzt und der Anbau der Monokultur (z.B. Kartoffeln, Tomaten, Blumenzwiebeln) fortgeführt werden. Im Prozess der EU-Zulassung war der Wirkstoff 1,3-Dichlororpropene gescheitert. Dies geschah allerdings nicht wegen seiner karzinogenen Wirkung, sondern wegen des Fehlens essentieller Daten (unbekannte Verunreinigungen).

Ein 2006 in das Pestizid-Zulassungsverfahren eingefügtes Schlupfloch eröffnete neue Möglichkeiten für abgelehnte Substanzen. Diese Regelung war geschaffen worden, um Substanzen, für die wenige Daten fehlten, dennoch zulassen zu können. Die Industrie nutzt nun dieses Schlupfloch, um für 1,3-D die Zulassung zu erhalten. Zeitgleich mit dem Einreichen von 1,3-D zur Zulassung hat die Industrie intensive Lobbyarbeit durchgeführt - auch unter Zuhilfenahme von Landwirten. Der zuständige EU-Gesundheitskommissar Dalli will dem Druck nicht nachgeben und weiterhin keine Zulassung erteilen. Doch einige südliche EU-Mitgliedsstaaten setzen sich aufs Schärfste für eine Aufnahme in die Zulassungsliste ein. Der EU-Rat muss nun entscheiden.


Gefahren der Substanz

Tierversuche zeigen, dass 1,3-D mutagene Eigenschaften aufweist. Der Wirkstoff kann bei verschiedenen Versuchstieren Fehlentwicklungen der Chromosomen, DNA-Fragmentierungen und diverse Tumore (Leber, Lunge, Harnblase) verursachen. Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stufte die Substanz 2006 als in vivo genotoxisch ein. PAN Europe ist der Meinung, dass diese Klassifizierung automatisch zu einem Verbot von 1,3-D führen sollte. Bürgerinnen und Bürger der EU sollten keinen Karzinogenen ausgesetzt werden, da für diese Substanzen wahrscheinlich keine "Dosis ohne Effekt" existiert. Die EFSA hat jedoch entschieden, dass eine akzeptable Dosis für eine Exposition über die Luft benannt werden kann (0,30 mg/m3). Sie erwartet, dass 1,3-D in der Luft abgebaut wird. Dieser Grenzwert ist auf bzw. unter dem Niveau, welches berechnet bzw. an behandelten Feldern gemessen wurde1. Menschen in der Umgebung von behandelten Feldern sind einem Risiko ausgesetzt, selbst wenn PAN Europe das von EFSA definierte akzeptable Risikoniveau anerkennt. Zusätzlich stellen unbekannte Verunreinigungen im Pestizid eine Gefahr dar.


Kein 1,3-D für die Landwirtschaft

Die Nutzung von Begasungsmitteln steht im krassen Widerspruch zur guten fachlichen Praxis in Pflanzenschutz und Pflanzenbau. Sie steht damit im Widerspruch zur Rahmenrichtlinie für eine nachhaltige Nutzung von Pestiziden, die ein Integriertes Schädlingsmanagement (Integrated Pest Management) als Standard für den europäischen Pflanzenbau und Pflanzenschutz vorsieht. Die Nutzung von 1,3-D würde diesen Grundsatz verunglimpfen und den Wechsel zu nachhaltigen Praktiken blockieren. Alternativen zur Nutzung von 1,3-D sind vorhanden. Eine breitere Fruchtfolge ist die logischste Lösung und sollte verpflichtend eingeführt werden. Die Nutzung von Sorten, die gegen Nematoden resistente sind, ist eine gute zusätzliche Option, um unausgewogene Situationen zu vermeiden.


Abladen von Chemikalienabfällen

Bei 1,3 Dichloropropene handelt es sich nicht um ein synthetisiertes Pestizid, sondern um ein Abfallprodukt der Epoxidharzproduktion (Nebenprodukt von Epichlorhydrin). Vor diesem Hintergrund kann man sagen, dass die Verwendung von 1,3-D der Entsorgung von Chemikalienabfällen gleichkommt. Dies gilt besonders, weil die Hälfte von 1,3-D nicht wirksam ist. 1,3-D besteht aus "cis"-Isomeren und "trans"-Isomeren, letztere sind gegenüber Nematoden unwirksam. Vor einigen Jahren hat die holländische Shell das (gereinigte) cis-Isomer zum Verkauf angeboten. Der Antrag auf Zulassung (durch DOW/Kanesho) ist nun aber für das Gesamtgemisch eingereicht. Die Aufbringung dieser chlorhaltigen Chemikalien (bis zu 280 kg/ha) auf landwirtschaftlichen Flächen wäre eine schwere Belastung für die Umwelt.

(Hans Muilerman, PAN Europe)

1 H. Buurveld et al. (1988): University Groningen, IVEM SSV 39

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