jump directly to content.
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

Quer Menue

Triclosan: Gefährliche Hygiene

31.10.2010, PAN germany, Susanne Smolka

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief September / Oktober 2010

Der wissenschaftliche Ausschuss für Verbraucherschutz der Europäischen Kommission (SCCS) plädiert in einer aktuellen Position zum antibakteriellen Biozid Triclosan für eine Beschränkung der Verwendung.

Das Biozid Triclosan wird in vielen verschiedenen Produktkategorien eingesetzt. Es wird als Konservierungsmittel und als antibakterieller Zusatz in Körperpflegemitteln, Kosmetika und Zahnpasta, als desinfizierende Zusatzausrüstung in Textilien und Zelluloseprodukten, in Haushaltsreinigern sowie im medizinischen Bereich zur Keimreduktion verwendet. Nur wenig ist über die Einsatzmengen bekannt. Eine grobe Schätzung geht von rund 450 Tonnen pro Jahr in der EU aus.

Triclosan wird im Rahmen des Review-Programms für Alt-Biozide zur Zeit überprüft und ist aufgrund der Umwelt- und Gesundheitsrisiken stark umstritten. So ist der Stoff stark bioakkumulativ, reichert sich also in der Nahrungskette an, er ist hochtoxisch für Wasserlebewesen, wirkt allergisierend und reizend und kann hochgiftige Dioxine freisetzen. Triclosan und das noch problematischere Abbauprodukt Methyl-Triclosan wurden bereits vielfach in Oberflächengewässern, Sedimenten und Böden sowie in Trinkwässern in Europa, USA, Kanada, Australien und Asien nachgewiesen.

Der nun vorgelegte Bericht des SCCS1 beschäftigt sich mit einem besonderen Risiko von Triclosan und anderen antimikrobiell wirkenden Bioziden, dem Risiko der Ausbildung von Resistenzen und Kreuzresistenzen (der Unempfindlichkeit von Lebewesen gegenüber mehr als einem Wirkstoff). Der SCCS Bericht soll eine wissenschaftliche Empfehlung für die weitere Vorgehensweise gegenüber Triclosan, insbesondere zur Verwendung in Kosmetikprodukten, vorschlagen.

Zu bedenken ist, dass Triclosan bislang das bestuntersuchte Biozid bezüglich Bakterienresistenzen ist und es insofern als Beispielssubstanz herangezogen werden kann. In den Formulierungen des SCCS wird dies deutlich, und ebenso das Bedauern, dass für andere Biozide ungleich weniger Informationen vorliegen.

Aus in-vitro Tests ist nachgewiesen, dass bereits geringe Konzentrationen von Triclosan Resistenzen und Kreuzresistenzen in Bakterien auslösen können. Der SCCS weist zudem darauf hin, dass vorgefundene Umweltkonzentrationen hoch genug sind, um Resistenzen auszulösen. Einen Beweis, dass dies tatsächlich Vorort (in-situ) stattfindet, wurde jedoch noch nicht erbracht. Dies ist generell eine nur schwer zu erbringende Beweiskette. So wurden beispielsweise mögliche Kombinationswirkungen mit anderen Stoffen (z.B. andere Biozide) die ebenfalls Bakterienpopulationen beeinflussen, in den Untersuchungen bislang außer Acht gelassen.

Die Ausbildung von Kreuzresistenzen bildet hohe Risiken, da Bakterien gegenüber anderen Bioziden und Pharmazeutika wie Antibiotika resistent werden können. In der Konsequenz verändert Triclosan, wie auch andere Biozide, die Bakterienflora selektiv und fördert weniger empfindliche Bakterienstämme in ihrer Verbreitung. Welche konkreten Umwelt- oder Gesundheitsgefahren von dieser Selektion ausgehen, ist bislang nicht ausreichend untersucht worden.

Der SCCS formuliert in seinem Bericht Handlungsempfehlungen. Danach sind Datenlücken zu schließen. Der Einsatz von antibakteriell wirkenden Bioziden wie Triclosan sollte durch Monitoring begleitet werden, um das Resistenzprofil der Substanzen bewerten zu können. Für eine detaillierte Strategie zur weiteren wissenschaftlichen Analyse antimikrobieller Resistenzen durch Biozide wird auf den Bericht des SCENIHR-Ausschusses verwiesen (siehe Pestizid-Brief Jan./Feb. 2010 "Biozide fördern Antibiotikaresistenzen").

Das Fazit des SCCS ist unmissverständlich, bleibt aber dennoch unkonkret: die zur Verfügung stehenden Informationen reichen nicht aus, um eine Risikoabschätzung zur Anwendung von Triclosan in Kosmetikprodukten durchzuführen. Daher plädiert der SCCS für eine sehr umsichtige, vorsichtige Verwendung von Triclosan beispielsweise dort, wo ein konkreter positiver Gesundheitseffekt erwiesen ist. Der SCCS geht nicht so weit, ein konkretes Verbot von Triclosan in Kosmetikprodukten und anderen Konsumgütern zu empfehlen. Dies wäre aber im Umkehrschluss die Konsequenz. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): "Triclosan gehört nur in die Klinik und die Arztpraxis!"2 Ein erster Schritt ist getan. Seit März 2010 darf Triclosan in der EU nicht mehr für die Ausrüstung von Lebensmittelbedarfsgegenständen wie z.B. Plastikbehälter eingesetzt werden. Deutschland hatte dieses Verbot bereits im September 2009 ausgesprochen.

Freiwillige Beschränkungen reichen laut PAN Germany nicht aus, um den Risiken beizukommen, da viele triclosanhaltige Produkte oder ausgerüstete Bedarfsgegenstände aus Drittländern in die EU eingeführt werden. Notwendig ist die Nicht-Aufnahme des Wirkstoffs in Anhang I der Biozid-Richtlinie.

(Susanne Smolka)

1EC / DG Health & Consumer (2010): Opinion on Triclosan - Antimicrobial Resistance. Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS: http://keys-soap.com/keysblog/wp-content/uploads/2010/07/trclosan-superbugs.pdf

2BfR (2006): Triclosan gehört nur in die Klinik und die Arztpraxis!, Presseinformation 17/ 2006, 26.06.2006, unter http://www.bfr.bund.de/cd/7970

© 2018 PAN Germany Seitenanfang PAN Germany, validieren